Jede Eigentümerversammlung muss ein Eigentümerversammlungsprotokoll verfassen, das die Ergebnisse der Versammlung festhält und vom Vorsitzen sowie einem Wohnungseigentümer unterschrieben werden muss. Die Schriftführung übernimmt der Vorsitzende der Eigentümerversammlung, sofern keine dritte Person von der Eigentümergemeinschaft damit beauftragt wurde.
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