Mit dem Eigenheimzulagegesetz (EigZulG) wurde im Zeitraum von 1995 bis 2005 bundesweit der Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum gefördert. Seit dem 1. Juli 2018 gibt es eine solche Förderung der Eigennutzung von Wohnraum nur noch im Freistaat Bayern. Diese ist in den Bayerischen Eigenheimzulagen-Richtlinien geregelt (EHZR).
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