Wird ein Grundstück zwischen mehreren Miteigentümern aufgeteilt, kann dies durch eine ideelle Teilung geregelt werden, bei der nach dem Wohnungseigentumsgesetz zwei Grundstücke mit jeweils eigenen Grundbuchblättern entstehen. Die Vereinbarung wird in einer notariell beurkundeten Teilungserklärung festgehalten.
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