Werden Mietverhältnisse durch Lärmbelästigung eines Mieters gestört, kann der Vermieter Abmahnungen bis hin zu einer Kündigung als Gegenmaßnahme ergreifen. Um eine Abmahnung wegen Ruhestörung einzureichen, benötigt der Vermieter von anderen Mietparteien ein Lärmprotokoll. Dieses enthält Datum und Uhrzeit sowie Art und Dauer der Lärmbelästigung.
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