Das Maklerangebot wird entweder als Exposé versandt oder als Anzeige aufgegeben. Zu beachten ist, dass nicht der Makler selbst das Objekt verkauft, sondern den Abschluss eines Maklervertrages anbietet. Einem vollständigen Maklerangebot lässt sich demnach die Verpflichtung zur Zahlung einer Maklerprovision (Prozentsatz des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer) entnehmen.
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