Zahlt ein Mieter die Miete nach dem dritten Werktag eines Monats gar nicht oder nicht vollständig, ist der Vermieter berechtigt, eine Abmahnung wegen Zahlungsverzug zu verschicken. Diese muss neben Datum und vollständiger Anschrift von Mieter und Vermieter, die Anzahl der schuldig gebliebenen Mieten, die Frist zur Rückzahlung, ggf. eine Androhung zur Kündigung sowie eine Unterschrift des Vermieters beinhalten.
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