Kommt ein Gesellschafter einer GmbH oder einer Aktionär einer AG der fristgerechten Einzahlung seiner Bareinlagen auch nach Aufforderung nicht nach, kann er aus der GmbH bzw. AG ausgeschlossen werden und seines Geschäftsanteils für verlustig erklärt werden. Das Kaduzierungsverfahren in Deutschland ist im GmbH-Gesetz bzw. im Aktiengesetz geregelt (§ 21 GmbHG, § 64 AktG).
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