Sogenannte Lärmkarten werden für bestimmte Ballungsgebiete (z. B. Hauptverkehrsstraßen, Bahnhöfe, Flughäfen) erstellt und beinhalten den über das Jahr gemittelte Lärmpegel, der sich aus dem Umgebungslärm errechnet. Kommunen sind nach § 47c Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtet, die Lärmkarten zu erstellen und die Angaben alle fünf Jahre zu prüfen. Sie dienen als Grundlage für die Lärmaktionspläne der Gemeinden, die gemäß EU „Umgebungslärmrichtlinie“ entwickelt werden müssen – mit dem Ziel den Umgebungslärm in Ballungsgebieten zu reduzieren und gleichzeitig ruhige Gebiete zu erhalten.
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