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Zwangsversteigerungen von Immobilien – wie Du richtig bietest

Bei Zwangsversteigerungen von Immobilien ist nicht nur das richtige Bieten wichtig. Vermietet.de möchte Dir einige Strategien aufzeigen, damit Du über den Weg der Versteigerung Deine Wunschimmobilie erwerben kannst. Der Kauf bei einer Versteigerung von Immobilien birgt allerdings auch ein paar Risiken für Dich, auf die Dich Vermietet.de aufmerksam machen möchte.

Bei Zwangsversteigerungen von Immobilien ist nicht nur das richtige Bieten wichtig. Vermietet.de möchte Dir einige Strategien aufzeigen, damit Du über den Weg der Versteigerung Deine Wunschimmobilie erwerben kannst. Der Kauf bei einer Versteigerung von Immobilien birgt allerdings auch ein paar Risiken für Dich, auf die Dich Vermietet.de aufmerksam machen möchte.

Zwangsversteigerungen am Amtsgericht – wer darf Gebote abgeben?

Grundsätzlich gilt, dass jede volljährige Person bei Zwangsversteigerungen von Immobilien mitbieten darf. Es ist auch möglich, dass nicht nur Einzelpersonen Gebote abgeben, sondern auch Bietergemeinschaften (spätere Eigentümergemeinschaften) mitbieten können.

Wenn Dir vorschwebt, mit ein paar Personen gemeinsam eine Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung zu erwerben, bedenke bitte, dass Ihr alle gemeinsam persönlich zum Termin erscheint. Selbstverständlich kann auch eine Vertretung ausgesandt werden. Diese Vertretung benötigt aber eine Vollmacht, um für Dich oder Euch mitbieten zu dürfen. Diese Vollmacht kann vor dem Termin recht formlos von einem Notar aufgesetzt werden.

Was ebenfalls zu beachten ist: Du oder Ihr werdet am Tag der Zwangsversteigerung, nachdem der Zuschlag erteilt wurde, eine Sicherheitsleistung in Höhe von zehn Prozent hinterlegen müssen. Diese Sicherheitsleistung ist direkt nach der Auktion fällig. Entweder wird diese in bar entrichtet oder es wird ein von der Landeszentralbank bankbestätigter Scheck beim Amtsgericht hinterlegt. Für die Begleichung des kompletten Kaufpreises hast Du im Normalfall sechs Wochen Zeit. Bis nicht die komplette Summe beglichen ist, bist Du noch nicht Eigentümer der Immobilie.

Du solltest Dir wirklich ganz sicher sein, dass Du unbedingt diese eine Immobilie, die im Rahmen der
Zwangsversteigerung angeboten wird, haben möchtest. Denn sobald der Auktionshammer gefallen ist, besteht für Dich keinerlei Recht auf Rücktritt mehr. Du hast die Immobilie gekauft. Falls Du später merken solltest, dass die Immobilie doch mehr Makel und Probleme aufweist, wie Du anfangs erwartet hättest, hast Du trotzdem kein Recht darauf, den Kauf rückgängig zu machen.

Das Verkehrswertgutachten: verlässlich oder nicht?

Der Gerichtstermin bei einer Versteigerung von Immobilien geht zwar meistens sehr schnell, aber bevor ein Haus zur Versteigerung ausgeschrieben wird, ist schon sehr viel im Vorfeld geschehen. Das Verkehrswertgutachten, aus dem sich der Richtwert bemisst, kann schon vor sehr langer Zeit erstellt worden sein. Du wirst Dich kundig gemacht und Einsicht in dieses Gutachten genommen haben. Für Dich sollte sich aber trotzdem die Frage stellen, von wann das Verkehrswertgutachten ist und ob sich in der Zwischenzeit das Objekt vom Zustand her verschlechtert haben könnte.

Wenn die Immobilie noch bewohnt ist, braucht Dir kein Eigentümer oder Mieter Zutritt zu gewährleisten. Du kannst zwar nett darum bitten, aber wenn die Bewohner nicht wollen, dann wirst Du Deine potenzielle Wunschimmobilie, auf die Du mitbieten möchtest, erst nach einem erfolgreichen Zuschlag sehen können.

Auch solltest Du das Risiko bei einer bewohnten Immobilie nicht unterschätzen, dass Du unter Umständen die Mieter oder ehemaligen Besitzer mit einem Räumungsbeschluss aus dem Haus klagen musst. Daher raten wir Dir dazu, Dich nicht zu sehr darauf zu verlassen, dass Du direkt nach der Zuschlagserteilung eine für Dich vermietbare oder selbst bewohnbare Immobilie zur Verfügung haben wirst.

Bei Zwangsversteigerungen von Immobilien – was mit vorhandenen Grundschuldeinträgen geschieht

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass Du bei einer Versteigerung ein Schnäppchen machen kannst. Wir raten Dir, Dir mehrere Versteigerungen anzuschauen, bevor Du selber auf eine Immobilie mitbietest. Im Eifer des Gefechts kann bei einer Versteigerung eine derartige Euphorie entstehen, dass auch geübte Geschäftsleute dieser Atmosphäre verfallen und über das sich gesteckte Limit gehen.

Die Strategie für das richtige Bieten bei Zwangsversteigerungen von Immobilien

Selbst wenn Du die Immobilie unbedingt haben möchtest: Bleibe besonnen und lasse Dich nicht zu großen Sprüngen hinreißen, sondern lass Deine Mitbieter das Tempo bestimmen. Versuche während der ganzen Versteigerung ruhig an die Sache heranzugehen. Gib vielleicht auch einmal nur ein sehr kleines Gebot ab und lote aus, ob Deine Mitbieter sofort das Bieterkärtchen zücken und die Gebote in die Höhe schnellen lassen.

Du kannst bei Zwangsversteigerungen am Verhalten Deiner Mitbieter sehr schnell erkennen, wer für Dich eine echte Konkurrenz darstellt. Lasse Dich auf keinen Fall dazu drängen, eine gigantische Zahl in den Raum zu werfen, nur um die Mitinteressenten mundtot zu machen. Bekommst Du aufgrund des eigentlich viel zu hohen Gebots den Zuschlag, wirst Du Dich immer fragen, ob Du nicht eigentlich viel zu viel gezahlt haben könntest. Daher raten wir Dir, immer nur kleine Gebotsschritte zu machen.

Bei Zwangsversteigerungen von Immobilien kannst Du auch noch in der heutigen Zeit ein Schnäppchen machen. Bei aller Euphorie raten wir Dir dazu, Dich vorher kundig zu machen, wie der Zustand der Immobilie tatsächlich ist und einen kritischen Blick auf alle Dir zur Verfügung gestellten Unterlagen zu werfen.