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Streitpunkt Wohnungsübergabe: Wenn die Mieter gehen und die Reparaturkosten kommen

Endet ein Mietverhältnis, ist dies häufig der Beginn eines Konflikts zwischen Mieter und Vermieter. Wer muss was renovieren? Wer kommt für die Erneuerung des Teppich- oder Parkettbodens auf, wenn dieser Abnutzungsspuren aufweist? Gesetzlich ist lediglich festgelegt: Anfallende Schönheitsreparaturen muss der Vermieter auf eigene Kosten übernehmen. Dazu gehört das Anstreichen, Kalken und Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper und Heizungsrohre, sowie der Innentüren und Fenster von innen. Allerdings darf der Vermieter diese Aufgaben an den Mieter delegieren, sofern dies im Mietvertrag per Klausel festgehalten wurde.

Endet ein Mietverhältnis, ist dies häufig der Beginn eines Konflikts zwischen Mieter und Vermieter. Wer muss was renovieren? Wer kommt für die Erneuerung des Teppich- oder Parkettbodens auf, wenn dieser Abnutzungsspuren aufweist? Gesetzlich ist lediglich festgelegt: Anfallende Schönheitsreparaturen muss der Vermieter auf eigene Kosten übernehmen. Dazu gehört das Anstreichen, Kalken und Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper und Heizungsrohre, sowie der Innentüren und Fenster von innen. Allerdings darf der Vermieter diese Aufgaben an den Mieter delegieren, sofern dies im Mietvertrag per Klausel festgehalten wurde.

Wenn kein befristeteter Mietvertrag abgeschlossen wird, kann die Mietdauer mitunter einige Jahrzehnte betragen. Dies führt zwangsläufig dazu, dass Makel entstehen, die nicht im Rahmen der Schönheitsreparaturen auszumerzen sind. Vor allem Bodenbeläge nutzen sich im Laufe der Jahre stark ab, ebenso Küche und Bad. Hier ist es wichtig zwischen normaler Abnutzung und Beschädigung durch den Mieter zu unterscheiden. Der Unterscheidungsgrad zwischen diesen Kategorien ist oftmals schmal, sodass es häufig zu Streitigkeiten kommt. Insbesondere wenn der Zustand der Wohnung beim Einzug des Mieters nicht genau protokolliert wurde.

Bodenbeläge

Bei Teppichböden gilt: Nach circa 10 bis 15 Jahren sind diese im Allgemeinen verschlissen. Entdeckt der Vermieter nach Ablauf dieser Zeit Flecken oder andere Schäden, kann er vom Mieter weder Schadensersatz verlangen, noch die Mietkaution einbehalten. Schlimmer noch: Der Mieter kann nach dem Ablauf dieses Zeitraums eine Erneuerung verlangen.

Auch vor Ende dieses Zeitraums kann der Mieter für kleine Flecken, Abdruckspuren durch Blumentöpfe oder schwere Möbel nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Der Vermieter kann lediglich vertraglich festlegen, dass der Mieter zum Ende des Mietverhältnisses die Bodenbeläge reinigt. Bei größeren Flecken, Löchern oder Brandschäden steht der Mieter in der Pflicht, den entstandenen Schaden zu beheben. Jedoch muss der Mieter nur selten den Neuwert des beschädigten Gegenstandes ersetzen, sondern nur dessen Zeitwert.

Als Vermieter ist es daher essenziell, zu Beginn des Mietverhältnisses mithilfe eines detaillierten Übergabeprotokolls den Zustand der Wohnung und alle vorhandenen Schäden zu dokumentieren. Nur so kannst Du beim Auszug den Mieter für neue Schäden haftbar machen.

Wände

Ob und welche Bohrlöcher vom vorherigen Mietern verursacht wurden, sollte beim Einzug in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden, um unnötigen Streit zu vermeiden.

Feuchtigkeitsschäden

Stellen Mieter Schimmel oder Feuchtigkeit in den bewohnten Räumen fest, müssen sie Dir dies unverzüglich mitteilen. Wenn die Schäden allerdings durch ein unzureichendes Lüftungsverhalten verursacht wurden, muss der Mieter selbst die Kosten für die Beseitigung tragen. Du als Vermieter musst diese lediglich übernehmen, wenn die Schäden trotz ständiger und größtmöglicher Sorgfalt des Mieters entstanden sind.

Schäden durch Haustierhaltung

Für Schäden, die durch Haustiere verursacht werden und über den normalen Verschleiß hinausgehen, haftet der Mieter. Dazu gehören etwa Kratzspuren an Türen, Parkett- und Teppichboden oder auch Wasserschäden durch Aquarien.

Das Übergabeprotokoll schützt

Eine Absicherung von Anfang an schützt Dich vor unnötigen und langwierigen Streitigkeiten. So kann ein detailliertes und übersichtliches Übergabeprotokoll zu Beginn des Mietverhältnisses den reibungslosen Ablauf beim Auszug des Mieters gewährleisten. Dadurch kann der Vermieter im Fall von groben Schäden sein Recht auf Schadensersatz gegenüber dem Mieter geltend machen. Liegt kein Übergabeprotokoll vor, wird es für den Vermieter schwer dem Mieter die Beschädigung nachzuweisen und er bleibt möglicherweise auf den Reparaturkosten sitzen.

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