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Staatliche Förderung für das Bausparen beantragen – wann erhalte ich was?

Einen Bausparvertrag kann jede geschäftsfähige Person abschließen. Aber profitieren Sie ganz persönlich von der staatlichen Förderung für das Bausparen? Wann Sie die Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie erhalten, erfahren Sie in diesem Artikel.

Einen Bausparvertrag kann jede geschäftsfähige Person abschließen. Aber profitieren Sie ganz persönlich von der staatlichen Förderung für das Bausparen? Wann Sie die Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie erhalten, erfahren Sie in diesem Artikel.

Welche staatliche Förderung für das Bausparen gibt es?

Der Staat bietet eine Förderung für den Bausparvertrag – entweder in Form der Arbeitnehmersparzulage oder als Wohnungsbauprämie. Grundsätzlich kann nur eine staatliche Förderung für das Bausparen beantragt werden. Eine Kombination aus beiden ist nicht möglich. Ob Sie für die Arbeitnehmersparzulage oder die Wohnungsbauprämie infrage kommen, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen ab.

Infos zur Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage wird als staatliche Förderung beim Bausparen gewährt, wenn Sie vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber erhalten und diese als Bausparvertrag ansparen. Sie dürfen allerdings nicht mehr Einkommen als 17.900 Euro pro Jahr versteuern, wenn Sie alleinstehend sind, und 35.800 Euro, wenn Sie verheiratet sind. Erfüllen Sie diese Bedingungen, erhalten Sie 9 Prozent der vermögenswirksamen Leistungen als staatliche Förderung beim Bausparen – also als Bonus obendrauf. Der maximale Betrag liegt bei 43 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 86 Euro für Verheiratete. Gefördert wird der Betrag bis zu einer maximalen Sparleistung von 470 Euro beziehungsweise 940 Euro pro Jahr.

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Glühbirne

Hinweis: Sollte Ihr Arbeitgeber nicht den maximalen Betrag fördern, bitten Sie ihn den restlichen Betrag direkt von Ihrem Gehalt als Sparleistung abführen zu lassen. So erhalten Sie auch die maximale staatliche Förderung für Ihr Bausparen.

Infos zur Wohnungsbauprämie

Wenn Sie die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage überschreiten, können Sie mitunter von der Wohnungsbauprämie als Förderung beim Bausparen profitieren. Die Einkommensgrenze liegt hier etwas höher – bei 25.600 Euro für Alleinstehende und 51.200 Euro für Ehegatten. Sind Sie förderberechtigt, erhalten Sie 45,05 Euro beziehungsweise 90,11 Euro jährliche Wohnungsbauprämie – anders formuliert: 8,8 Prozent des maximalen Sparbetrags von 512 Eurobeziehungsweise 1.021 Euro pro Jahr.

Wichtig bei der Wohnungsbauprämie ist, um die staatliche Förderung für das Bausparen zu erhalten: Sie müssen definitiv selber Beiträge in den Bausparvertrag einzahlen – anders als bei der Arbeitnehmersparzulage. Hier reicht es theoretisch, wenn nur die vermögenswirksamen Leistungen als Guthaben eingehen.

Staatliche Förderung für das Bausparen für Aktienfonds nutzen

Zwar ist es nicht möglich, beide Zuschüsse als staatliche Förderung für das Bausparen zu verwenden, Sie haben dennoch die Möglichkeit beide Zahlungen vom Staat erhalten. Die vermögenswirksamen Leistungen können Sie alternativ in einen förderfähigen Aktienfonds investieren und so die Arbeitnehmersparzulage erhalten.

Die Voraussetzungen hierfür sind:

  • Die maximale Sparleistung darf 400 Euro für Singles und 800 Euro für Paare pro Jahr nicht übersteigen.
  • Die Einkommensgrenzen von 20.000 Euro beziehungsweise 40.000 Euro müssen eingehalten werden.

Als staatlichen Zuschuss für den Bausparvertrag können Sie anschließend die Wohnungsbauprämie beantragen – und erhalten damit trotzdem beide Zuschüsse vom Staat. Wichtig ist immer, dass Sie sich Aktienfonds und Sparverträge suchen, die auch förderberechtigt sind.

Alternative Zuschüsse für Bauherren

Wenn Sie weder Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage noch auf die Wohnungsbauprämie haben, gehen Sie dann leer aus? Bevor Sie einen Baugeld-Vergleich starten, um die günstigen Kreditkonditionen für eine Fremdfinanzierung zu suchen, prüfen Sie lieber, ob Sie andere Zuschüsse erhalten.

Mögliche Zuschüsse sind:

  • Wohn-Riester beziehungsweise Eigenheimrente erhalten Sie als staatliche Förderung für Ihr Bausparen, wenn Sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Das gilt auch für jene Personenkreise, die dies freiwillig tun. Gefördert werden klassische Bausparverträge und ebenso Kombinationen aus Bausparen und Vorausdarlehen.
  • Das neue Baukindergeld, wenn erstens Kinder in Ihrem Haushalt leben und diesen Anspruch auf Kindergeld haben, zweitens die erste eigene Immobilie gekauft oder gebaut wird und drittens das Haushaltseinkommen nicht über 90.000 Euro zuzüglich 15.000 Euro pro Kind liegt.
  • Die Eigenheimzulage, wenn Sie seit mindestens einem Jahr in Bayern leben und arbeiten, die Einkommensgrenzen nicht überschreiten und die Immobilie nach dem 30.06.2018 baurechtlich genehmigt wurde. Gefördert wird ein einmaliger Festbetrag von 10.000 Euro.
  • Zusätzlich zur bayerischen Eigenheimzulage können Sie das Baukindergeld Plus beantragen, vorausgesetzt Sie leben in Bayern und ziehen erstmals in eine eigene Immobilie zu Wohnzwecken.

Wenn Sie von einer staatlichen Förderung für das Bausparen profitieren können, ist dies natürlich zu begrüßen. Grundsätzlich sollten Sie aber sehr genau prüfen, ob und welcher Zuschuss das beste Sparergebnis für Sie erzielt. Nicht zuletzt sollten Sie unterschiedliche Sparverträge und Finanzierungsformen durchrechnen, wenn Sie Ihre Immobilie mit einer Bank finanzieren.