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Winterdienst auf Mieter übertragen: Das sollte in den Schneeräumplan für Mieter

Leise rieselt der Schnee, und leise schnaufen die Hausbesitzer beim Schneeschippen. Damit das Grundstück und die Gehwege bei Schneefall und Eisglätte gut begehbar sind, muss einiges getan werden. Hier erfährst Du alles Wichtige.

Leise rieselt der Schnee, und leise schnaufen die Hausbesitzer beim Schneeschippen. Damit das Grundstück und die Gehwege bei Schneefall und Eisglätte gut begehbar sind, muss einiges getan werden. Hier erfährst Du alles Wichtige.

Mit einem Schneeräumplan für Mieter die Schneeräumpflicht übertragen

Wenn Schnee fällt oder Eisregen vorliegt, dann müssen die Gehwege in ausreichender Breite begehbar sein. Auch zur Haustür und zum Briefkasten muss man ohne Rutschpartie gelangen. Während eigentlich die Städte die Pflicht haben, Gehwege schneefrei zu halten, übertragen sie diese Pflicht gerne an die Grundstückseigentümer.

 

Du als Vermieter bist also in der Pflicht, für die sichere Begehbarkeit zu sorgen. Diese Aufgabe kannst Du allerdings an Deine Mieter übertragen.

Die Schneeräumpflicht muss im Mietvertrag festgelegt sein, am besten mit einem Verweis auf die Hausordnung, zu der auch der Schneeräumplan gehört. Zu diesem Zweck findest Du in unserem Portal Vorlagen für Mietverträge und Hausordnungen, die bereits entsprechende, rechtssichere Klauseln enthalten. So erstellst Du mit nur ein paar wenigen Klicks Deine eigenen, individuellen Dokumente.

Achtung: Damit dies auch rechtssicher Bestand hat, musst Du einige Details beachten. Es genügt nicht, eine entsprechende Ankündigung auszuhängen oder den ausgefüllten Schneeräumplan in die Briefkästen der Mieter zu werfen.

Diese Dinge sind zu beachten

Du solltest sicherstellen, dass die Arbeit auf alle Mietparteien fair aufgeteilt ist. In der Praxis hat sich ein wöchentlicher Turnus etabliert, wobei jede Partei eine Woche die Schneeräumpflichten übernimmt. Ob die Wochenaufteilung von Montag bis Sonntag, von Sonntag bis Samstag oder auf eine andere Weise erfolgt, ist dabei unerheblich.

 

Die in manchen Häusern übliche Regelung, dass nur die Mieter der Erdgeschosswohnungen die Schneeräumung übernehmen, solltest Du vermeiden. Dies ist nicht nur unfair gegenüber Deinen Mietern im Erdgeschoss, sondern auch rechtlich unsicher.

 

Wird ein solcher Schneeräumplan für Mieter erfolgreich angefochten, ist er ungültig und die Regressforderungen bei einem eventuellen Schadensfall sind an Dich adressiert.

 

Außerdem solltest Du beim Plan für Mieter darauf achten, dass nach aktueller Rechtsprechung alte und dauerhaft erkrankte Mieter von der Schneeräumpflicht ausgenommen sind.

 

In diesem Fall kannst Du auch nicht den Mieter in die Pflicht nehmen, den Schneeräumdienst selbst zu organisieren. Diese Partei muss im Schneeräumplan übersprungen werden.

 

Ein Sonderfall tritt ein, wenn eine Partei in Deinem Haus mehrere Mietobjekte bewohnt, etwa eine Gewerbefläche im Erdgeschoss und eine Mietwohnung. In diesem Fall kannst Du diese Partei auch mehrfach je Turnus im Schneeplan für Mieter aufführen, solltest jedoch für gleichmäßige Abstände sorgen.

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Wie der Schneeräumplan für Mieter aufgebaut ist

Wenn Du im Mietvertrag alles Nötige geregelt hast, so muss noch der Schneedienst Plan ausgefüllt werden. Am besten machst Du dies frühzeitig, also noch im Herbst. Der Plan sollte die Pflichten über den gesamten Zeitraum regeln, in dem Schneefall auftreten kann. Dieser Zeitraum unterscheidet sich je nach Standort Deines Mietobjektes.

 

Plane auch eine entsprechend große Pufferzeit im Spätherbst und Frühjahr ein, denn es kann in manchen Jahren auch schon im Oktober oder noch im Mai (in Bergregionen sogar im Juni) schneien.

 

Die Schneekarte für Mieter führt nun die einzelnen Zeitabschnitte in Tabellenform auf. Neben diesen Abschnitten wird der jeweils zuständige Mieter festgelegt.

 

Am besten hängst Du den Schneeplan für Deine Mieter am Schwarzen Brett aus und wirfst jedem Mieter eine Kopie in den Briefkasten.

Hinweis: Um Missverständnisse frühzeitig zu vermeiden, solltest Du nicht nur den Schneeräumplan bei Deinen Mietern ausgefüllt abgeben, sondern auch alle wichtigen Informationen als Anlage beilegen. Zu diesen Informationen gehören etwa die zu räumenden Bereiche, der Standort der Hilfsmittel und die Zeiten, in denen eine Räumpflicht besteht.

Haftung und weitere Pflichten

Wenn Du die Schneeräumpflicht im Mietvertrag festgelegt und einen fairen und übersichtlichen Plan für das Schneeräumen verfasst hast, so hast Du damit fast alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen, um die Aufgaben an Deine Mieter zu verteilen. Allerdings bist Du als Vermieter und Eigentümer des Hauses nicht gänzlich von Deiner Sorgfaltspflicht befreit.

 

Dieser kommst Du nach, indem Du regelmäßig und stichprobenartig die korrekte Räumung durch Deine Mieter überprüfst. Diese Überprüfung musst Du genau dokumentieren, um im Falle eines Unfalls Deine Kontrollen nachweisen zu können.

 

Solltest Du feststellen, dass ein Mieter seinen im Mietvertrag, in der Hausordnung und im Plan festgehaltenen Pflichten nicht nachkommt, so solltest Du ihn frühzeitig abmahnen.

Hilfsmittel

Damit Deine Mieter ihren Schneeräumpflichten nachkommen können, brauchen sie das richtige Werkzeug. Dazu gehören Schneeschippen, Eiskratzer, abstumpfendes Streumittel (Granulat oder Kies), Besen und Schaufel zum Auffegen des Granulats nach dem Ende der Glätte und Streusalz.

 

Das Streusalz darf dabei in den meisten Gemeinden nur bei Eisglätte gestreut werden, da es Pflanzen und Tiere schädigt.

 

Lege einen Raum fest, an dem diese Hilfsmittel aufbewahrt werden und an dem sie vor Diebstahl und Beschädigung durch Nichtmieter geschützt sind. Die Kosten für Streugut und Hilfsmittel musst Du als Vermieter selbst tragen und darfst diese nicht auf Deine Mieter umlegen.

Haftung

Wenn die Schneeräumpflicht im Mietvertrag geregelt ist, der Plan fair aufgeteilt ist und Du Deiner Kontrollpflicht nachkommst, so haften im Fall eines Personen- oder Sachschadens, der durch Schnee und Glätte ausgelöst wurde, Deine Mieter.

Eventuell kommt dabei dem Geschädigten eine Teilschuld zu, wenn er den Gehweg benutzte, obwohl die Unsicherheit der Benutzung klar ersichtlich war. In jedem Fall ist es aber besser, für eine ausreichende Trittsicherheit zu sorgen.

 

Die zuständige Versicherung, die eventuell für diese Schäden aufkommt, ist die Privathaftpflichtversicherung, wobei nicht jeder Versicherungsvertrag diese Eventualität abdeckt. Du solltest Deine Mieter über diesen Umstand aufklären und für den Fall der Fälle auch selbst eine solche Versicherung abschließen.

Alternativen zum Schneeräumplan

Möchtest Du Deine Mieter nicht mit dem Schneeräumen beauftragen, so musst Du selbst diese Aufgabe übernehmen. Diese Arbeit kannst Du entweder selbst durchführen oder an einen Hausmeister oder eine Firma übertragen.

 

Die Kosten für einen Winterdienst oder die Dir konkret entstehenden Kosten kannst Du als Nebenkosten auf Deine Mieter umlegen, sofern dies im Mietvertrag entsprechend geregelt ist. Die Kosten für einen Winterdienst belaufen sich auf etwa ein bis zwei Euro je Quadratmeter Fläche und Einsatz, wobei Du hier je nach Umfeld mit deutlich schwankenden Kosten rechnen musst.

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