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Dann ist ein professioneller Sachverständiger für die Immobilienbewertung sinnvoll!

Neben der kostenlosen Wertermittlung durch ein Onlineportal, gibt es eine entgeltliche Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen. Ist das wirklich notwendig? Wir von Vermietet.de schaffen Klarheit und verraten Ihnen nachfolgend, wann ein Sachverständiger für die Immobilienbewertung sinnvoll ist, was das Gutachten kostet und worauf Sie achten sollten.

Neben der kostenlosen Wertermittlung durch ein Onlineportal, gibt es eine entgeltliche Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen. Ist das wirklich notwendig? Wir von Vermietet.de schaffen Klarheit und verraten Ihnen nachfolgend, wann ein Sachverständiger für die Immobilienbewertung sinnvoll ist, was das Gutachten kostet und worauf Sie achten sollten.

Was macht ein Sachverständiger für Immobilienbewertung?

Auf der Grundlage einer fundierten Ausbildung, umfassender Praxiserfahrung und Fortbildung erstellt ein Sachverständiger für Immobilienbewertung ein objektives, unabhängiges Gutachten über den Wert von bebauten und unbebauten Grundstücken. Ein Gutachter berücksichtigt bei der Immobilienbewertung relevante Faktoren wie die Lage und Größe von Grundstück oder Gebäude.

Vor allem beurteilt ein Sachverständiger für Immobilienbewertung den baulichen Zustand, eventuell vorhandene Baumängel und die Energieeffizienz von Gebäuden. Ferner prüft er die Qualität oder Notwendigkeit von Instandhaltungsarbeiten und Modernisierungsmaßnahmen. Das Ergebnis seiner Arbeit ist ein Verkehrswertgutachten, aus dem ein objektiver Immobilienwert hervorgeht.

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Was unterscheidet den Sachverständigen vom Makler?

Der Unterschied zwischen einem Sachverständigen und einem Makler liegt regelmäßig in der Fachkompetenz und Praxiserfahrung bezüglich der Bewertung von Immobilien. Ein seriöser Sachverständiger sollte seine Qualifikation und Expertise nachweisen können. Ein weiterer Unterschied ist die Objektivität und Unabhängigkeit eines Gutachters für Immobilienbewertung. Dies macht den Sachverständigen für Immobilienbewertung vor allem gegenüber Dritten (z. B. Banken, Behörden, Gerichte) glaubwürdiger als einen Immobilienmakler.

Wann sollten Sie einen Sachverständigen zur Immobilienbewertung einschalten?

Ob Sie die Immobilienbewertung online, durch einen Immobilienmakler oder einen Sachverständigen durchführen lassen, alle Möglichkeiten haben ihre Vor- und Nachteile. Für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie reicht in der Regel die einfache Bewertung aus. Benötigen Sie jedoch für ein Gerichtsverfahren oder steuerliche Angelegenheiten den Wert Ihrer Immobilie, sollten Sie diesen unabhängig von einem Gutachter ermitteln lassen. Warum? Nur ein vollwertiges Gutachten von einem Sachverständigen für Immobilienbewertung wird von Gerichten anerkannt.

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Achtung

Behörden und Gerichte erkennen in der Regel nur Gutachten von öffentlich bestellten, staatlich anerkannten oder anderweitig vereidigten Sachverständigen für die Immobilienbewertung (z. B. IHK-geprüft und zertifiziert). Sollten Sie ein Gutachten für das Finanzamt oder ein Gerichtsverfahren benötigen, achten Sie darauf, dass ein vereidigter, anerkannter Sachverständiger die Immobilienbewertung durchführt.

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Orientiert sich der Sachverständige für Immobilienbewertung an den Honorarrichtlinien des HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) fallen für einen Baugutachter Kosten in Höhe von rund 1.000 bis 2.000 Euro an. Je nach Verkehrswert der Immobilie variieren die Gutachterkosten nach oben oder unten.

Typische Situationen, die einen Gutachter erfordern

In den folgenden Situationen empfehlen wir Ihnen, die Arbeit eines Gutachters in Anspruch zu nehmen:

  • Scheidungsverfahren, bei welchem die Güter aufgeteilt werden sollen;
  • Erbstreitigkeiten zwischen den Erben, die vom Gericht entschieden werden müssen;
  • Steuerliche Angelegenheiten mit dem Finanzamt (z. B. Erbschaftssteuer für eine Immobilie);
  • Zwangsversteigerung einer Immobilie;
  • Streitigkeiten mit der Baufirma über Baumängel;
  • Gewerbliche Angelegenheiten (z. B. Feststellung des Betriebsvermögens).

Außergerichtliche Streitigkeiten, die Anfrage einer Baufinanzierung, die Wertermittlung für einen Immobilienkauf und –verkauf oder Versicherungsfälle erfordern in der Regel kein Verkehrswertgutachten. Je nach Fall reicht ein Kurzgutachten, eine Wertermittlung oder eine Schadensdokumentation (Schadensgutachten). Diese Gutachten müssen nicht gerichtsfest sein.

Über uns

Vermietet.de ist die innovative Verwaltungsplattform für private Immobilienbesitzer und Hausverwaltungen in Deutschland. Durch eine Vielzahl hilfreicher Funktionen bietet die Software einen gesamtheitlichen Überblick über Ihre Immobilien. Dies umfasst unter anderem die automatische Kontrolle der Mieteingänge inkl. der Erstellung von Zahlungserinnerungen und Mahnungen, die Erfassung von der Einnahmen und Ausgaben, die Erstellung von Nebenkostenabrechnungen und die Bewertung Ihrer Objekte.

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