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Was Eigentümer über die Rauchmelderpflicht wissen sollten

Noch immer sterben jährlich deutschlandweit rund 400 Menschen an den Folgen eines Wohnungsbrandes. Dabei ist es in den meisten Fällen nicht das Feuer, das zum Verhängnis für die Bewohner wird, sondern der entstehende giftige Rauch. Dieser führt rasch zur Bewusstlosigkeit und schließlich zum Erstickungstod. Verhindert werden kann dies durch einen intakten Rauchmelder, der frühzeitig Alarm schlägt.

Noch immer sterben jährlich deutschlandweit rund 400 Menschen an den Folgen eines Wohnungsbrandes. Dabei ist es in den meisten Fällen nicht das Feuer, das zum Verhängnis für die Bewohner wird, sondern der entstehende giftige Rauch. Dieser führt rasch zur Bewusstlosigkeit und schließlich zum Erstickungstod. Verhindert werden kann dies durch einen intakten Rauchmelder, der frühzeitig Alarm schlägt.

Da die Vorschriften allerdings von Bundesland zu Bundesland variieren, gibt es bei vielen Eigentümern noch immer offene Fragen. Wer ist für das Anbringen eines Rauchmelders verantwortlich? Wo müssen sie eingebaut werden und wer trägt die Kosten? Wir bringen Licht in den Vorschriften-Dschungel und beantworten die sechs häufigsten Fragen zur Rauchmelderpflicht in Deutschland.

Wer muss Rauchmelder einbauen?

Seit Anfang 2016 haben alle 16 Bundesländer eine Rauchmelderpflicht in ihren Bauordnungen verankert. Dies bedeutet, dass Eigentümer in ganz Deutschland die Pflicht haben, bei Neubauten und umfassenden Umbauten, Rauchmelder zu installieren. Zuletzt hat Berlin dies gesetzlich festgelegt. Dort gilt die Rauchmelderpflicht für alle Neubauten ab dem 1. Januar 2017. Bei der Nachrüstung von Altbauten ist die Situation etwas differenzierter, da die Gesetzeslage hier je nach Bundesland variiert. So lief beispielsweise die Frist hierfür in Hessen bereits 2014 ab, in Nordrhein-Westfalen allerdings erst Ende 2016. Eigentümer in Berlin haben für das Nachrüsten der Rauchmelder in bestehenden Bauten sogar bis Ende 2020 Zeit. Auch in puncto Wartung ist die Regelung unterschiedlich: In vielen Fällen ist der Vermieter hierfür verantwortlich, jedoch kann dieser die Überprüfung des Rauchmelders, insbesondere den häufigen Batteriewechsel, im Rahmen des Mietvertrags auf den Mieter übertragen. Für gewerblich genutzte Räumlichkeiten besteht im Übrigen keine Rauchmelderpflicht.

Blog-Rauchmeldepflicht

In welchen Räumen müssen Rauchmelder installiert werden?

Rauchmelder sollen Schlafende rechtzeitig vor einem Brand und der entstehenden Rauchentwicklung warnen. Um den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten, ist es daher sinnvoll, Rauchmelder im Schlafzimmer und im Flur zu installieren. Unpraktisch und daher auch nicht verpflichtend sind Rauchmelder in Räumen, in denen häufig mit Staub, Rauch oder Wasserdampf zu rechnen ist, etwa in der Küche oder im Bad. Auch für Treppenhäuser gilt die Rauchmelderpflicht nicht.

Können Mieter auf die Installation von Rauchmeldern bestehen?

Zwar besteht mittlerweile für alle Neubauten in Deutschland die Rauchmelderpflicht, Eigentümern von Altbauten gewährt das Gesetz allerdings eine Nachrüstungsfrist, die von Bundesland zu Bundesland stark variiert. Während in Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz oder Mecklenburg-Vorpommern die Nachrüstungsfrist bereits abgelaufen ist, haben Eigentümer in Berlin, Brandenburg oder Thüringen noch mehrere Jahre Zeit, um ihre Altbauten mit Rauchmeldern auszustatten.

Obwohl in einigen Bundesländern die Frist noch lange nicht verstrichen ist, kann es passieren, dass Mieter zur eigenen Sicherheit auf die Installation eines Rauchmelders, noch vor dem Ablaufen der Nachrüstungsfrist bestehen. Ob hier ein gesetzlicher Anspruch besteht, ist bisher allerdings noch nicht geklärt.

Mit welchen Konsequenzen muss man bei Missachtung der Rauchmelderpflicht rechnen?

Momentan existiert in noch keinem Bundesland eine Kontrollinstanz, die eine Einhaltung der Brandmelderpflicht überprüft. Aus diesem Grund erwartet den Vermieter bei der Pflichtmissachtung zunächst auch keine Strafe. Mecklenburg-Vorpommern plant allerdings, die Verletzung der Rauchmelderpflicht zukünftig als Ordnungswidrigkeit einzuordnen und dementsprechend zu bestrafen.

Meldet ein Mieter den Behörden das Fehlen eines Rauchmelders in seiner Wohnung, kann auch dies zu hohen Geldstrafen für den Vermieter führen. Im drastischsten Fall, etwa bei einem Wohnungsbrand mit Personenschaden, kann dem Vermieter sogar eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren drohen.

Wer trägt die Kosten für die Installation?

Prinzipiell ist der Eigentümer einer Wohnimmobilie dazu berechtigt, Brandmelder selbst auszuwählen und zu montieren. Eine unsachgemäße Montage oder laienhafte Wartung kann allerdings dazu führen, dass der Brandmelder seine Aufgabe nicht optimal oder auch gar nicht erfüllt und so ein hoher Schaden entstehen kann. Daher empfiehlt es sich, einen Experten für die Installation und Wartung zu engagieren. Dienstleister, die Rauchmelder im Auftrag der Eigentümer montieren oder warten, sollten die Vorgaben der DIN 14676 einhalten. Um diese Qualifikation zu erhalten, muss der Fachmann vorab eine Prüfung absolviert haben. Eigentümer und Vermieter sollten darauf achten, nur geprüfte Fachkräfte zu beauftragen. Auf diese Weise wird auch sichergestellt, dass die normgerechte Installation lückenlos dokumentiert wird.

Glühbirne

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