Das erwartet Sie:
Auch wenn die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bereits 2018 in Kraft trat, zeigen sich erst heute die wirklichen Auswirkungen: Geschäftliche Prozesse, auch in der Immobilienverwaltung, unterliegen strikten Informations- und Datenschutzpflichten – unabhängig von der Anzahl vermieteter Wohnungen.
Private Vermieter, Hausverwalter und Makler sind zwar zur Umsetzung der Richtlinien und Vorgaben verpflichtet, aktuelle Studien belegen jedoch, dass die Mehrzahl privater Vermieter und Immobilienverwalter nach wie vor Schwierigkeiten bei der Umsetzung hat. Die Konsequenz ist eine Abmahnflut durch die regulierenden Behörden, gekrönt durch drakonische Bußgelder.
Wer sich jedoch mit den Vorschriften vertraut macht, hat wenig zu befürchten: Bei grundlegender Einhaltung der Vorgaben bei Bewerbung und Vermietung einer Wohnung zeigen sich die Behörden oft kulant und geben insbesondere privaten Vermietern eine Gelegenheit zur Nachbesserung. Dieser Vermieter-Guide “Datenschutzgrundverordnung für Vermieter” gibt Ihnen einen Überblick zu den wichtigsten Paragraphen und ermöglicht eine praxistaugliche Übersetzung, um die Mindestanforderungen einzuhalten und Ihnen und Ihrem Mieter ein sicheres Gefühl zu geben.