Minijob – Wie ich als Vermieter rechtsgültig Hausmeister, Reinigungskräfte oder Gärtner einstelle
Treppe putzen, Hecke schneiden oder im Winter die Straße streuen - alle diese Tätigkeiten können Vermieter über die Nebenkosten abrechnen. Unbedingte Voraussetzung dafür ist ein rechtssicheres Beschäftigungsverhältnis mit den zuständigen Arbeitskräften. Mit dem Minijob sind Vermieter immer auf der sicheren Seite. Was dabei alles zu beachten ist - das erklärt uns Thomas Methler, Referent bei der Knappschaft Bahn-See.