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So führst Du als Vermieter eine Mietpreisberechnung für eine Wohnung durch

Du möchtest Wohnraum vermieten und denkst gerade über eine Mietpreisberechnung für die Wohnung nach? Im folgenden Beitrag erfährst Du, wie sich der Mietpreis zusammensetzt und welche regionalen Unterschiede es bei den Mieten in Deutschland gibt. Zudem zeigen wir Dir die Gesetzeslage auf und geben Dir einige hilfreiche Tipps.

Du möchtest Wohnraum vermieten und denkst gerade über eine Mietpreisberechnung für die Wohnung nach? Im folgenden Beitrag erfährst Du, wie sich der Mietpreis zusammensetzt und welche regionalen Unterschiede es bei den Mieten in Deutschland gibt. Zudem zeigen wir Dir die Gesetzeslage auf und geben Dir einige hilfreiche Tipps.

Bevor Du an die Mietpreisberechnung der Wohnung gehst

Denke zunächst an Deine eigenen Bedürfnisse, wenn Du den Mietpreis Deiner Wohnung berechnen willst. Möchtest Du einen langfristig guten Mieter, der sorgsam mit Deiner Immobilie umgeht und stets pünktlich den Mietzins entrichtet? Oder bist Du an maximaler Rendite interessiert und betrachtest ein gutes Mietverhältnis als zweitrangig? Wie Du Dich entscheidest, bleibt allein Dir überlassen. Wir stellen Dir mit den folgenden Fakten eine kleine Hilfestellung für Deine Entscheidung zur Verfügung.

Wie setzt sich der Mietpreis einer Wohnung zusammen?

Bei der Mietpreisberechnung Deiner Wohnung musst Du verschiedene Einzelposten unterschiedlich bewerten. Die Gesamtmiete besteht dabei aus den folgenden Komponenten:

  • Nettokaltmiete und gegebenenfalls Zuschläge für energetische Maßnahmen;
  • pauschalierte Vorauszahlungen für sogenannte kalte Betriebskosten sowie
  • pauschal festgesetzte Vorauszahlungen für Heizung und Warmwasser.

Der Gesamtbetrag wird Bruttowarmmiete genannt. Um den richtigen Mietpreis für Deine Wohnung zu berechnen, kommen jedoch weitere Faktoren hinzu. Diese Aspekte fließen ebenso in die Kalkulation des Mietpreises mit ein:

  • Art des Gebäudes und der Wohnung,
  • Sanitär- und Heizungsausstattung,
  • Modernisierungsgrad und energetische Maßnahmen und
  • Lage der Wohnung.
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Zur Mietpreisberechnung für die Wohnung orientierst Du Dich idealerweise am örtlichen Mietspiegel. Diesen erhältst Du bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung, respektive im Internet als Download. Der Mietspiegel listet die ortsüblichen Mieten für vergleichbare Wohnungen übersichtlich auf und hilft Dir beim Vorhaben, um den richtigen Mietpreis zu ermitteln für die Wohnung.

Darauf musst Du achten

In Regionen mit einem geringen Angebot an Wohnraum musst Du bei der Mietpreisberechnung für die Wohnung daran denken, eine „angemessene Miete“ zu verlangen. Als unangemessen wird eine Mietforderung in diesen Gebieten erachtet, wenn sie 20 Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete liegt. Im Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG) wird unter § 5 auf die Strafbarkeit hingewiesen, selbst wenn Du einen zahlungswilligen Mieter findest. Der kann nämlich entsprechend BGB § 823 Absatz 2 den als „unangemessen“ erachteten Mietanteil von Dir zurückfordern.

Regionales Niveau in die Mietpreisberechnung der Wohnung einfließen lassen

Wenn Du den Mietpreis berechnest für Deine Wohnung, richtet sich der Quadratmeterpreis nach der Region. Du kannst beispielsweise in München mehr als 16 Euro pro Quadratmeter verlangen, während im Vogtland knapp 5 Euro möglich sind. Insbesondere in den Metropolen sollte die Mietpreisbremse der Entwicklung Einhalt gebieten. Doch die neuesten Zahlen zeigen genau das Gegenteil.

Überlegenswerter Ansatz: Staffelmiete

Du suchst womöglich einen langfristigen Mieter und denkst über einen dauerhaften, aber befristeten Vertrag nach. Angesichts des regional knappen Wohnraums dürfte es ohne Probleme möglich sein den passenden Mieter zu finden. Wenn Du mit diesem gleich zu Beginn eine Staffelmiete vereinbarst, sparst Du Dir viel Aufwand. Du müsstest ansonsten jedes Mal eine Zustimmungserklärung zur Mieterhöhung von Deinem Mieter einholen. Bei der Staffelmiete akzeptiert Dein Mieter sämtliche Mieterhöhungen mit nur einer Unterschrift.

Achtung: Es handelt sich bei einer Staffelmiete um die Bruttomiete. Sie kann in Bezug auf Betriebskosten von Dir erhöht werden, wenn die Preise für Heizöl oder andere Brennstoffe dramatisch gestiegen sind. Dies setzt jedoch eine Vereinbarung im Mietvertrag voraus.