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Messie als Mieter? So handelst du als Vermieter richtig

Die Wohnung ist vermüllt und zahlreiche Gegenstände sammeln sich in den Räumen? Die Obhutspflicht des Mieters ist sichtbar vernachlässigt worden. Wenn ein Messi Dein Mieter ist, bedeutet das viel Ärger und hohe Kosten – im schlimmsten Fall für Dich. Aber so einfach kannst Du Messie-Mieter nicht loswerden. Wir von Vermietet.de erklären, wie Du am besten vorgehst.

Die Wohnung ist vermüllt und zahlreiche Gegenstände sammeln sich in den Räumen? Die Obhutspflicht des Mieters ist sichtbar vernachlässigt worden. Wenn ein Messi Dein Mieter ist, bedeutet das viel Ärger und hohe Kosten – im schlimmsten Fall für Dich. Aber so einfach kannst Du Messie-Mieter nicht loswerden. Wir von Vermietet.de erklären, wie Du am besten vorgehst.

Ein Messie als Mieter? Was das genau bedeutet

Schätzungen zufolge leben rund 1,8 Millionen Messies in Deutschland. Die Dunkelziffer dürfte recht hoch sein, da die meisten Messies nur zufällig entdeckt werden. Das Messie-Syndrom ist eine psychische Störung, die durch das krankhafte Horten von Gegenständen aller Art auszeichnet. Zeitungen, Bücher, selbst vermeintlicher Müll wie leere Verpackungen oder Speisereste werden aufgehoben.

Meist geht das zwanghafte Sammeln unbrauchbarer, wertloser Gegenstände mit einer Unordentlichkeit und unhygienischen Zuständen in der Wohnung einher. Messie-Mieter sind oftmals Personen, die ein Problem mit dem richtigen Setzen von Prioritäten haben. Daher fällt es ihnen schwer, ihren Alltag zu organisieren, Geplantes umzusetzen oder Unannehmlichkeiten zu beseitigen.

Die Ursachen sind nicht gänzlich klar. Oftmals ist ein Trauma Auslöser des Syndroms. Der Verlust einer geliebten Person kann zum Beispiel dazu führen, dass mit verbliebenen Gegenständen Emotionen und Erinnerungen verbunden werden. Daher fällt es Messies schwer, sich von diesen Dingen zu trennen. Im späteren Verlauf überträgt sich die Verlustangst auf weitere Gegenstände.

In anderen Fällen kann das leidenschaftliche Sammeln von bestimmten Gegenständen ausufern und zur Vermüllung führen. In manchen Fällen werden auch Tiere zum Objekt der Sammel-Leidenschaft. Nicht immer sieht man den Personen die Verwahrlosung an. Manche führen nach außen ein gewöhnliches Leben und treten gepflegt in Erscheinung. Meistens leben sie aber sehr zurückgezogen und sozial isoliert.

Im Allgemeinen geht man von vier Haupttypen von Messies aus:

  • der chaotische Messie,
  • der animalische Messie,
  • der kreative Messie und
  • der emotionale Messie.

Über die Arten von Messies und seiner persönlichen Erfahrung mit einem Messie-Mieter, erzählt uns Florian in unserem Vermieter Podcast „Quadratmeter“.

Für dich als Vermieter ist ein Messie in der Wohnung natürlich ein großes Problem – angefangen bei der Vermüllung der Räumlichkeiten und damit einhergehender Geruchsbelästigung oder Schädlingsbefall bis hin zu ausbleibenden Mietzahlungen.

Was kannst Du bei einem Messie-Mieter tun?

Bis ein Messie-Mieter die Wohnung verlässt – und Du diese neu vermieten kannst – ist es in der Regel ein langer Weg. Zum einen kannst Du einem Messie-Mieter nur kündigen, wenn sich andere Mieter belästigt fühlen oder gar die Bausubstanz aufgrund mangelnder Obhutspflege beschädigt ist. Zum anderen ignorieren Messie-Mieter gerne Schreiben vom Vermieter, Fristen oder Abmahnungen, sodass oftmals die Räumungsklage das letzte Mittel ist.

Da es sich beim Messie-Syndrom um eine Krankheit handelt, ist es nicht einfach, dem betroffenem Mieter zu kündigen. Denn dieser könnte einen Härtefall darstellen. Typischerweise haben Messies nicht nur Probleme, die Wohnung in Ordnung zu halten, sondern auch ihr Leben zu organisieren. Sind sie arbeitslos, wird es ihnen schwer fallen, eine neue Wohnung zu bekommen und Obdachlosigkeit droht. Wir empfehlen dir daher, gemeinsam mit dem Sozialdienst zu versuchen, dem Mieter mit Therapie und Begleitung zu helfen.

So gehst du als Vermieter am besten vor

Willst du einen Messie-Mieter loswerden, sind folgende Schritte notwendig:

  • Hast du einen begründeten Verdacht (z. B. Geruchsbelästigung, Schädlingsbefall), dass es sich bei deinem Mieter um einen Messie handelt, darfst du nach (!) vorheriger Ankündigung auf eine Wohnungsbegehung bestehen.
  • Bestätigt sich dein Verdacht, fordere den Mieter schriftlich zur Unterlassung und Müll- bzw. Schadensbeseitigung auf. Wichtig ist, dass du deinem Messie-Mieter hierfür eine Frist setzt.
  • Ignoriert der Mieter die Abmahnung und ändert nichts am Zustand der Mietsache, kannst du dem Mieter kündigen. Im Falle einer deutlichen Gefährdung der Mietsache infolge der mangelnden Obhutspflicht kannst du laut § 543 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) fristlos kündigen.
  • Wird der Kündigung nicht widersprochen und zieht der Mieter nicht innerhalb der gesetzten Frist von (in der Regel) 14 Tagen aus, bleibt dir als Vermieter lediglich der Rechtsweg, um den Messie-Mieter aus der Wohnung zu bekommen.
  • Eine Räumungsklage reichst du beim zuständigen Amtsgericht ein. Hilfreich sind hierzu Beschwerdebriefe anderer Mieter, Abmahnschreiben, Kündigungsschreiben oder andere Nachweise.
  • Erst mit einem rechtskräftigen Urteil vom Amtsgericht kannst du den Mieter zwangsräumen lassen. Zuvor darfst du weder die Wohnung räumen lassen noch die Schlossanlage austauschen.

Solltest du zusammen mit der Räumungsklage für den gleichen Mieter eine Zahlungsklage anstreben, kannst du nach § 283a Zivilprozessordnung (ZPO) eine nachträgliche Sicherheit, beispielsweise in Form einer Bürgschaft für die Miete, anfordern.

Wie kannst du dich vor einem Messie-Mieter schützen?

In den wenigsten Fällen sieht man einem Mietinteressent an, dass er unter einem Messie-Syndrom leidet. Als Vermieter hast du dennoch verschiedene Möglichkeiten, dich vor Messie-Mietern oder Mietnomaden zu schützen:

  • Frage nach einer Vorvermieterbescheinigung oder Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vormieters.
  • Unterschreibe den Mietvertrag nicht ohne eine Ausfallbürgschaft, über die du zumindest die Miete im Fall eines Mietrückstands einfordern kannst.
  • Im Falle von Messie-Mietern ist eine Mietkautionsbürgschaft durch eine Bank nicht vorteilhaft, da du als Vermieter keinen Zugriff auf die Kaution hast. Vereinbare daher am besten eine klassische Mietkautionszahlung in Bar oder per Überweisung.

Einen Messie in der Wohnung zu haben, ist ein großes Ärgernis. Umso wichtiger ist es, frühzeitig zu handeln, wenn du den Verdacht hast, ein Messie-Mieter wohnt in deiner Immobilie oder wenn gar entsprechende Beschwerden von Mietern und Nachbarn eingehen.