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Wo bleibt der kostenlose Sanierungsfahrplan?

Der Klimaschutz im Gebäudesektor ist ein Muss. Soweit sind sich alle einig. Doch ohne einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) geht es nicht. Die Bundesregierung hat den kostenlosen iSFP im Koalitionsvertrag vereinbart, die Ausgestaltung lässt aber noch auf sich warten. 

  

Heizungsaustusch ab 2024

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes konzentriert sich stark auf die Art, wie wir künftig unsere Wohnungen heizen sollen: Weg von Gas und Öl – hin erneuerbaren Energien. Schon ab 2024 soll bei Neuinstallation die Heizung einen Anteil von 65 Prozent an erneuerbaren Energien haben. Vor allem die Wärmepumpe wird neben der Photovoltaik eine zentrale Rolle spielen. Der Austausch der alten Heizungssystem muss nicht sofort umgesetzt werden. Es gibt eine Übergangsfrist bis 2045. Bis dahin dürfen bestehende Heizungen behalten oder im Zweifelsfall auch repariert werden. 

Allerdings wird es für Nutzer alter Heizsysteme auch zunehmend teurer. „Wie wir heizen, spüren wir im Geldbeutel. Gas wird wohl nie wieder so billig sein, wie vor dem Ukraine-Krieg“, sagt Bundesbauministerin Geywitz und weiter: “Wer auf alte Technik setzt, investiert zunehmend in Geldvernichtungstechnik.” 

 

Förderungen für den Heizungsaustausch

Die Investition in eine Wärmepumpe soll sich insbesondere im laufenden Betrieb lohnen. Dennoch muss der Austausch bezahlt werden. Die Bundesregierung sieht daher eine staatliche Förderung vor, um Hausbesitzer nicht zu überfordern. Allen voran können sich über 80-jährige freuen: Laut den aktuellen Plänen sind diese von der Austauschpflicht ausgenommen. Auch Geringverdiener bräuchten sich demnach keine Sorgen machen, ihre Wohnung zu verlieren. 

Wer selbst in seinem Eigentum wohnt, bekommt einen Fördersatz von einheitlich 30 Prozent. Zusätzlich soll es drei verschiedene Klimaboni (erhöhte Fördersätze) geben. Vermieter profitieren von zinsgünstigen Krediten und steuerlichen Abschreibungen. 

 

Austausch von Heizungsanlagen nur mit Sanierungsfahrplan

Der Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energien zum Heizungsbetrieb ist wichtig, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Doch ohne weitere Sanierungsmaßnahmen ist das nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wer in eine neue Heizanlage investiert, sollte gleichzeitig das gesamte Gebäude auf den aktuellen Stand bringen. 

Einfach drauflos sanieren wäre allerdings nicht förderlich. Gebäudebesitzer sollten wissen, welche Maßnahmen sinnvoll sind und wann sie umgesetzt werden sollten. Dazu benötigen sie die Hilfe eines Energieberaters, der für jedes Gebäude einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt. Dieser iSFP soll laut Koalitionsvertrag kostenlos sein. 

Aktuell ist die Förderung für den iSFP aber noch gedeckelt. Eigentümer erhalten 80 Prozent des Beratungshonorars als Zuschuss. Für Ein- und Zweifamilienhäuser ist dieser Zuschuss auf 1.300 Euro gedeckelt. Größere Wohngebäude ab drei Wohneinheiten bekommen maximal 1.700 Euro. 

Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland) kritisiert diese Grenze. Die Förderung sei auf Ein- und Zweifamilienhäuser ausgelegt. Vor allem WEGs blieben dabei auf der Strecke. Der Grund: Je komplexer ein Gebäude, desto höher die Kosten für den Sanierungsfahrplan. 1.700 Euro reichen da bei weitem nicht aus. Dabei müssten gerade die WEGs mehr gefördert werden. Immerhin befinden sich knapp 55 Prozent aller Wohnungen in Deutschland in Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten.  

Der VDIV fordert daher eine umfassende Überarbeitung und eine 100-prozentige Förderung der Energieberatung. Die Deckelung bei WEGs müsse aufgehoben werden und stattdessen an jede Gebäudeart angepasst werden – unabhängig von der Größe. Dem schließt sich auch der Verband Haus und Grund an. 

 

Schnelle Kostenübernahme wichtig

Der VDIV fordert nicht nur die Übernahme der Beratungskosten, sondern auch einen kürzeren Prozess bei der Beantragung der Fördermittel. Aktuell müssen Energieberater monatelang auf die Bearbeitung warten. Das führe dazu, dass viele Berater keine Aufträge mehr annehmen. Um den Heizungsumstieg bis 2045 umsetzen zu können, wird die Nachfrage nach einer Energieberatung in den kommenden Jahren noch weiter steigen. Das wird die lange Wartezeit noch weiter verschärfen.