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Mietkaution: Vermieter bevorzugen Barkaution 

In einem Punkt sind sich alle Vermieter einig: Keine Vermietung ohne Mietkaution. In der Regel wird dafür die sogenannte Barkaution mit dem Mieter vereinbart. Was es damit auf sich hat und was es zu beachten gibt, erfährst Du hier. 

  

Keine Vermietung ohne Mietkaution 

Durch die Mietkaution sollen Vermieter vor finanziellen Schäden durch ausstehende Zahlungen geschützt werden. Daher wird synonym auch der Begriff “Mietsicherheit” verwendet. Die Kaution wird jedoch nicht automatisch fällig. Sie muss explizit im Mietvertrag vereinbart sein. 

Auch wenn es kein Muss ist: Die Vereinbarung zur Mietkaution ist dringend zu empfehlen. Hast Du keine Sicherheit von Deinem Mieter und kann dieser die Miete oder andere Zahlungen nicht mehr leisten, bleibst Du im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen. 

Die Mietkaution kann auf verschiedene Weisen geleistet werden: als Bürgschaft, Mietkautionsversicherung, Bankkaution oder sogenannte Barkaution. Die gängigste Variante stellt die Barkaution dar. 

 

Höhe der Barkaution gesetzlich geregelt 

Für die Barkaution darfst Du höchstens eine Zahlung von drei Nettokaltmieten verlangen. Am besten ist es für Dich, wenn die Kaution zur Wohnungsübergabe bereits komplett vorliegt. Eine Verpflichtung dazu gibt es jedoch nicht. Dein Mieter darf die Kaution in maximal drei Monatsraten zahlen. Zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe ist also lediglich die erste Rate fällig. 

Barkaution bedeutet übrigens nicht, dass Dein Mieter Dir die Kaution in Scheinen auf den Tisch legt. Als Barkaution wird auch eine Banküberweisung angesehen. Die Zahlung per Überweisung ist die empfehlenswertere Variante, denn so hast Du einen Beleg über den Eingang der Zahlung immer zur Hand. 

 

Hinweis: Zahlt Dein Mieter die Kaution tatsächlich in Bar aus, solltest Du den unbedingt unbedingt schriftlich quittieren und von Dir und dem Mieter unterschreiben lassen. Nur so hast Du einen Nachweis, welche Summe Du bekommen hast. 

 

Barkaution nicht im Safe deponieren 

Da die Barkaution lediglich als Sicherheit dient, darfst Du sie nicht einfach für andere Dinge verwenden. Sie gehört weiterhin Deinem Mieter. 

Darüber hinaus bist Du verpflichtet, die Kaution auf einem eigens dafür eröffneten Konto zu hinterlegen. Die Aufbewahrung auf Deinem privaten Girokonto oder gar in Deinem Safe ist nicht zulässig (§ 551 Abs. 3 BGB). 

 

Barkaution richtig anlegen 

Welche Art von Konto Du für die Kaution wählst, bleibt Dir überlassen. Wichtig ist, dass die Mietkaution vor einer eventuellen Insolvenz des Vermieters geschützt ist. Daher bieten sich beispielsweise Treuhandkonten an. Hier ist der Mieter der Kontoinhaber, Dir als Vermieter wird aber voller Zugriff gewährt. 

Aber auch Sparbücher oder Tagesgeldkonten mit entsprechender Vollmacht sind üblich. Selbst die Anlage in Aktien ist rechtens. Die meisten Banken bieten auch spezielle Mietkautionskonten an. Diese haben den Vorteil, dass sie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und Du bei der Wahl eines solchen Kontos nichts falsch machen kannst. 

 

Zinsen gehören dem Mieter 

Egal, welches Konto Du verwendest: Nach Ende des Mietverhältnisses, musst Du die Kaution Deinem Mieter zurückzahlen. Sind in der Zwischenzeit Zinsen angefallen, musst Du auch diese Deinem Mieter gutschreiben (AG Köln Urteil vom 19.07.2022, Az.: 203 C 199/21). 

 

Gut zu wissen: Die Rückzahlung der Mietkaution muss nicht zur selben Zeit wie die Rückgabe der Wohnung stattfinden. Du darfst die Kaution so lange einbehalten, bis sämtliche Zahlungen ausgeglichen sind. Du darfst also warten, bis Dein (ehemaliger) Mieter eventuelle Forderungen der letzten Nebenkostenabrechnung bezahlt hat. 

 

Mieter dürfen Mietkaution nicht verrechnen 

Ein viel verbreiterter Mythos: Mieter dürfen die Mietkaution nach der Kündigung des Mietverhältnisses “abwohnen”. Viele Mieter gehen davon aus, dass sie nach der Kündigung keine Miete mehr leisten brauchen und der Vermieter, diese stattdessen vom Mietkautionskonto abzieht. Dies ist jedoch nicht rechtens. 

Der Mieter ist weiterhin zur Mietzahlung verpflichtet und die Mietkaution gilt weiterhin als Sicherheit. Zahlt der Mieter nach dem Auszug die Nebenkostennachzahlung nicht, oder kommt er nicht für Reparaturen auf, die er zu verantworten hat, darfst Du das Geld von der Barkaution dafür verwenden.