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Hausmeistervertrag: Das solltest Du beachten

In Mehrfamilienhäusern fallen immer Hausmeistertätigkeiten an. Du kannst diese auf Deine Mieter übertragen oder einen Fachmann beauftragen. Der Beruf eines Hausmeisters ist jedoch nicht geschützt, daher kann jeder als solcher tätig werden, den Du als geeignet ansiehst. In jedem Fall solltest Du einen Hausmeistervertrag mit der Person abschließen, um Aufgaben, Umfang und Bezahlung zu regeln. Was es zu beachten gibt, erfährst Du hier. 

Aufgaben des Hausmeisters 

Den Leistungsumfang des Hausmeisters kannst Du individuell je nach Deinem Bedarf bestimmen. In der Regel umfasst er folgende Bereiche: 

  • Reinigungsarbeiten (insbesondere Treppenhaus und Keller) 
  • Gartenpflege (z. B. Bewässerung der Pflanzen, Rasenmähen, Hecken schneiden, etc.) 
  • Schnee- und Räumdienste 
  • Kleinere Reparaturen 
  • Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen 
  • Notfalldienste 

 

Inhalt des Hausmeistervertrags 

Neben den Leistungen, die der Hausmeister für Dich erbringen soll, ist das Honorar ein Elementarer Bestandteil des Vertrages. Außerdem werden die Dauer des Vertrags, Kündigungsfristen und Arbeitszeiten definiert. Auch hier könnt ihr frei verhandeln. 

Der Hausmeistervertrag ähnelt zwar dem Arbeitsvertrag, rechtlich gesehen ist er das jedoch nicht. Ein Hausmeister steht nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Vermieter, sondern agiert als selbstständiger Gewerbetreibender. 

 

Achtung: Hausmeistervertrag ist Werkvertrag! Das heißt, dass der Hausmeister Dir nicht nur die Leistung an sich schuldet, sondern auch dessen Erfolg. Wenn also beispielsweise die Pflanzen vertrocknen, obwohl die Bewässerung Teil der Aufgaben ist, muss er diese ersetzen. Du als Auftraggeber bist dazu verpflichtet, die Arbeit des Hausmeisters dahingehend zu überwachen (OLG Saarbrücken, Urteil vom 5.8.2020, Az: 1 U 111/19). 

 

Mieter als Hausmeister 

Nicht selten wird einer der Mieter als Hausmeister für das Gebäude und das Grundstück eingesetzt. Auch hier gilt es einen Vertrag mit Leistungsumfang, Arbeitszeiten und so weiter aufzusetzen. Als Honorar wird dabei in der Regel eine entsprechende Reduzierung des Mietpreises vereinbart. Du solltest dennoch gesonderte Verträge für die Wohnung und die Hausmeistertätigkeit abschließen.  

 

Hausmeister als Minijob 

Gerade in kleineren Mehrfamilienhäusern und Anlagen ist der Aufwand für Hausmeister nicht besonders groß. Hier kann es sich lohnen, den Hausmeister als Minijober einzustellen. Bei einem Minijob darf der Hausmeister nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen. Beachte dazu, dass auch bei einem Minijob der Mindestlohn gezahlt werden muss. Ab dem 12. Oktober 2022 sind das 12 Euro pro Stunde. Die Arbeitszeiten müssen also entsprechend angepasst werden. 

Was Du außerdem wissen musst, liest Du in unserem Artikel: Hausmeister im Minijob – Was ist zu beachten?. 

 

Bei WEG: Hausmeistervertrag nur nach Beschluss 

Der Wohnungseigentumsverwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist berechtigt, einen Hausmeistervertrag abzuschließen. Im Zuge der ordnungsgemäßen Verwaltung bedarf es dazu jedoch dem Beschluss durch die Eigentümer bei der Eigentümerversammlung. 

Der Beschluss allein reicht allerdings nicht aus. Die Eigentümer müssen außerdem die wesentlichen Eckdaten des Hausmeistervertrages bestimmen. Dazu zählen unter anderem Leistungsumfang, Laufzeit und Vergütung des Hausmeisters (LG Koblenz, Urteil v. 21.7.2014, 2 S 72/13).