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Gebäudeenergiegesetz: Habecks Heizungshammer kommt

Headerbild: © Deutscher Bundestag / Florian Gaertner / photothek

Freitagabend kamen die Meldungen: Robert Habeck hat sich mit seinem geplanten Heizungsgesetz durchgesetzt. Ab dem nächsten Jahr dürfen nur noch Heizung neu eingebaut werden, wenn sie mit zu 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Es bleiben nur wenige Ausnahmen

Diese Woche standen Immobilieneigentümer schon wieder im Mittelpunkt der politischen Berichterstattung. Anlass war das Thema energetische Modernisierung, die die Politik im Gebäudesektor aus Gründen des Klimaschutzes und des Ressourcenverbrauchs forcieren möchte. Bundeswirtschaftsminister Habeck hatte bereits angekündigt, das Aus der Gas- und Ölheizung vorzuziehen.

„Bei der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung für den Gebäudebereich prallen derzeit politisches Wunschdenken und die Realität arg aufeinander. Die Bundesregierung hat es bisher versäumt, den Haus- und Wohnungseigentümern Mittel und Wege aufzuzeigen, wie das Ganze in der Praxis umgesetzt werden kann.“

Kai Warnecke, Präsident Haus & Grund

Neues Heizungsgesetz läßt nur noch wenige noch wenige Ausnahmen zu

Die Ampelkoalition hat sich nun geeinigt und Robert Habeck hat sich mit einen Plänen durchgesetzt. So sollen schon ab dem nächsten Jahr alle Heizungen, die neu eingebaut, werden mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Nur zwei Ausnahmen wird es geben:

  1. Geht die Heizung kaputt, gibt es eine Übergangsfrist von drei Jahren. Dann kann der Eigentümer eine neue Gas-Heizung einbauen, muss diese aber in den kommenden drei Jahren um eine Wärmepumpe erweitern.
  2. Ausgenommen von der Regelung sind Hausbesitzer, die über 80 Jahre alt sind. Diese müssen keine erneuerbaren Energien installieren. Erst wenn sie ihr Haus verkaufen oder vererben, gelten die neuen Regelungen.

Für den  Heizungswechsel wurde noch diese Woche von Seiten der FDP ein Technologieoffenheit eingefordert. Auch dem sind jetzt strenge Grenzen gesetzt. Wird eine neue Gasheizung eingebaut, muss diese „H2 ready“  sein. Es reicht nicht, wenn die Anlage eine Beimischung von Wasserstoff erlaubt. Nur Anlagen die zu 100 Prozent Wasserstoff verarbeiten können, sollen zulässig sein. Der örtliche Netzbetreiber muss außerdem einen „Transformations- und Investitionsplan“ für den Aufbau eines Wasserstoffnetzes nachweisen. Weiterhin offen ist, wie der Einbau der Wärmepumpe gefördert werden soll. Habeck hatte bereits im Vorfeld angekündigt, dass er eine einkommensabhängige Regelung anstrebt.

Gesetz durchläuft nun die parlamentarischen Verfahren

Dem Gesetzentwurf sollen alle Ministerien zugestimmt haben. Nun durchläuft das Papier die parlamentarischen Verfahren und muss dann noch im Bundestag und Bundestag abgestimmt werden. In den Ausschüssen sollen die Länder sowie die Verbände angehört werden, so dass einige Details sich noch verändern können. Die Immobilienwirtschaft und die Opposition haben den Entwurf heftig kritisiert. Bundeskanzler Olaf Scholz hatte diese Woche klar Stellung bezogen und meinte:  „Niemand muss sich, weil seine Heizung kaputtgeht, Sorgen machen.“

Der Verband Haus & Grund hat als die größte Interessenvertretung der Eigentümer in Deutschland seine Forderungen an die Politik formuliert:

  • Jeder Eigentümer erhält einen kostenlosen individuellen Sanierungsfahrplan für sein Gebäude.
  • Jede Kommune legt einen verbindlichen Wärme- und Energieversorgungsplan vor.
  • Die Bundesregierung garantiert gesetzlich den privaten Eigentümern einen langfristig gesicherten Zugang zu Fördermitteln. Dabei muss auch das gefördert werden, was gesetzlich gefordert ist.
  • Es stehen geeignete Technologien sowie qualifizierte Fachkräfte in ausreichender Menge zur Verfügung.
  • Um die Alterssicherung von Rentnern nicht zu gefährden, wird eine Härtefallklausel eingeführt.
  • Ausnahmen gelten dann, wenn technisch keine klimaneutrale Wärmeversorgung möglich ist.

Weiterhin fordert Haus & Grund bis 2027 die Einbindung des Gebäudesektors in den europäischen Emissionshandel sowie endlich ein praktikables und bürokratiearmes Mieterstrommodell, das auch jeder Kleinvermieter umsetzen kann. Ohne das macht die Installation von Fotovoltaikmodulen auf den Dächern von vermieteten Mehrfamilienhäusern keinen Sinn.