CDU blockiert Verlängerung des Corona-Schutzes für Mieter

Die Corona-Sonderregelung läuft aus. Wer seine Miete ab dem 01.07.2020 nicht zahlen kann, unterliegt nicht länger dem pandemiebedingten Kündigungsschutz. Das gilt für Wohnungen und für Gewerberäume. 

Private und gewerbliche Mieter, die pandemiebedingt in Zahlungsverzug mit den Mietzahlungen geraten sind, unterstehen ab dem 01.07.2020 nicht länger dem im März beschlossenen Covid19-Kündigungsschutz. Die gesetzliche Regelung, wonach die Miete in solchen Fällen gestundet wird und erst später gezahlt werden darf, läuft am 30.06.2020 aus und wird nicht verlängert. Zwar hatte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) bis zuletzt versucht, den Schutz der Mieter bis September ausdehnen, konnte sich jedoch gegen die Union nicht durchsetzen. Wer aufgrund von Corona nicht zahlt, muss ab sofort mit Kündigung der Mieträume rechnen.

ZIA begrüßt die Rückkehr zur Normalität

Dr. Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilienausschusses begrüßte die aktuelle Entwicklung und lobte das vermieterseitige Verhalten: „Es ist richtig, dass jetzt die Zeichen für Bewegung gegeben werden. Ein verlängertes Moratorium hätte einen Zustand eingefroren, der die Wiederbelebung der Wirtschaft verhindert hätte. Es gibt keine Kündigungen im Wohnungsbereich, weil sich die Immobilienunternehmen vorbildlich verhalten. Es wäre also nicht mehr ausgewogen, diesen größten Eingriff in die Privatautonomie beizubehalten.“ Der ZIA hatte sich in den vergangenen Wochen immer wieder für ein Auslaufen bei der Bundesregierung stark gemacht.

Mieterbund zeigt sich entsetzt

Der Deutsche Mieterbund hingegen zeigte sich entsetzt. Lukas Siebenkotten, Präsident Deutschlands größten Mieterbunds, kann das Vorgehen nicht nachvollziehen: „Ab Mittwoch wieder in den Normalmodus überzugehen und Mieter, die unverschuldet Einkommenseinbußen erleiden, dem Kündigungsrisiko auszusetzen, ist absolut widersinnig.“ Die Verlängerung des Kündigungsschutzes schütze Wohnraum- und Gewerbemieter vor dem Verlust ihrer Wohnung und ihrer wirtschaftlichen Existenz, sagte er am Montag. „Menschen ohne finanzielle Rücklagen könnten schon in zwei Monaten auf der Straße stehen“, mahnte auch Stefan Körzell vom Deutschen Gewerkschaftsbunds. Vor dem Hintergrund, dass mehrere Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit sind und hunderttausende Soloselbstständige dauerhafte Einkommenseinbußen haben, schaffe die Bundesregierung „völlig ohne Grund sozialen Sprengstoff“.

Die Miete wird gestundet, aber nicht erlassen

Die Bundesregierung hatte zur Abmilderung der Folgen  aus der Krise beschlossen, dass Mietern zwischen dem 1. April und dem 30. Juni nicht gekündigt werden darf, wenn sie pandemiebedingt Mieten vorübergehend nicht zahlen können. Sie bekommen einen Aufschub: Die Miete kann bis zum 30. Juni 2022 beglichen werden. Nach Auslaufen der Sonderregelung gilt nun aber wieder das normale Mietrecht: Wer die Miete einen Monat und einen Tag lang schuldet, kann die fristlose Kündigung erhalten.