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Balkonkraftwerk: Bürokratische Hürden sollen beseitigt werden

Die Bundesregierung will die Montage von Photovoltaik auf dem Balkon vereinfachen und ohne Erlaubnis des Vermieters ermöglichen. Noch ungeklärt ist die Frage, ob auch bei Hochhäusern die Installation von Balkonkraftwerken erlaubt wird.

Solaranlagen auf dem Balkon stellen eine günstige und unkomplizierte Maßnahme dar, um einen Teil des Stroms für den Eigenbedarf zu produzieren. Ein bis zwei Panels reichen aus, um den Kühlschrank oder den Router und den Rechner im Home-Office mit Strom zu versorgen.

Bislang gab es einige bürokratische und technische Hürden für die Installation von Balkonkraftwerken. Auch ist die Frage nicht endgültig geklärt, inwieweit der Mieter Solarpanels eigenmächtig installieren darf. Auf dem Solargipfel im März hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der die Eigenproduktion von Strom auf dem Balkon einfacher machen soll. Der Entwurf soll im Mai endgültig im Bundestag verabschiedet werden.

Rückdrehende Zähler erlauben

Werden Balkonkraftwerke an das Netz angeschlossen, müssen bislang neue digitale Zähler vorhanden sein. Bei einem herkömmlichen Ferraris-Zähler mit Drehscheibe läuft die Messung bei der Einspeisung des selbst erzeugten Stroms zurück, was bislang nicht erlaubt ist. Der vorübergehende Rücklauf der Zähler soll nun erlaubt werden, damit die Solarenergie schneller an den Start gehen kann. Der notwendige Zählerwechsel steht an, ist aber bis jetzt noch mit langen Wartezeiten verbunden. Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) sieht vor, dass ab 2016 digitale Stromzähler – sogenannte Smart Meter Gateway – eingebaut werden. Bis 2032 sollen alle Messstellen in Gebäuden digitalisiert werden.

Einbau einer Wieland-Steckdose derzeit bei Balkonkraftwerken bevorzugt

Vorgesehen ist, dass zukünftig Schuko-Steckdosen (Schutzkontakt-Steckdosen) als Standard zugelassen werden. Bislang konnten die Anwender wählen zwischen der Wieland- und der Schuko-Steckdose. Die Wieland-Steckdose ist etwas robuster als die herkömmliche Schuko-Steckdose. Sie kann nur von einem Fachmann installiert werden. Das kostet Geld und bedarf eines Eingriffs in die Bausubstanz. Dafür ist in einer Mietwohnung immer die Erlaubnis des Vermieters notwendig.

Schuko-Steckdose soll Standard bei Balkonkraftwerken werden

Zwar kann das Minikraftwerk auch an eine herkömmliche Schuko-Steckdose angeschlossen werden. Dabei sind aber bis jetzt Haftung und Versicherungsfragen nicht ganz geklärt. In Zukunft soll die Bevorzugung der aufwendigeren Wieland-Steckdose entfallen. Das spart Kosten und so ist auch die Erlaubnis des Vermieters aufgrund einer baulichen Veränderung nicht mehr notwendig.

Die Solarsteckgeräte für den Balkon sollen zusätzlich in den Katalog der privilegierten Maßnahmen einer Eigentümergemeinschaft (WEG) aufgenommen werden. Ein Solarkraftwerk auf dem Balkon können Wohnungsbesitzer dann ohne Zustimmung der Eigentümerversammlung installieren, ähnlich wie bei einer Ladestation für E-Autos, Glasfaseranschluss oder baulichen Veränderungen zur Barrierefreiheit und zum Einbruchschutz.

Einspeisemaximum von Balkonkraftwerken soll erhöht werden

Der zweite wichtige Bestandteil einer Photovoltaikanlage ist neben den Solarmodulen der Wechselrichter. Dieses auf der Rückseite der Panels aufgesteckte Modul wandelt den durch Sonnenenergie erzeugten Strom in konventionellen Haushaltsstrom um. Bislang gab es ein Einspeisemaximum von 600 Watt, welches das Balkonkraftwerk über den Wechselrichter in das Haushaltsnetz einspeisen durfte. Damit soll eine Überlastung des Netzes und eine eventuelle Brandgefahr verhindert werden. Auch diese Grenze soll nun gesetzlich neu festgelegt und auf 800 Watt angehoben werden.

Derzeit gibt es für die Stromerzeugung auf dem Balkon eine Meldepflicht beim lokalen Netzbetreiber. Auch hier soll eine vereinfachte Lösung gefunden werden.

Solarenergie auf dem Hochhaus-Balkon noch ungeklärt

Diskutiert wird derzeit, ob Mini-PV Anlagen auch auf den Balkons von Hochhäusern erlaubt werden. Derzeit brauchen dafür die Bewohner noch eine aufwendige Baugenehmigung. Bei Hochhäusern bestehen höhere Brandschutzanforderungen. So muss gewährleistet werden, dass bei Brand auch Menschen gerettet werden können. Deshalb bestehen für Gebäude mit einer Höhe von mehr als 22 Meter strenge Regeln.

In Berlin haben die städtischen Wohnungsbaugesellschaften das Anbringen von Balkonkraftwerken derzeit untersagt. In Frankfurt/Oder und in Cottbus haben sich die Wohnungsbaugesellschaften ebenfalls gegen die Installation von Photovoltaik auf den Hochhausbalkons entschieden. Mietervereine kritisieren diese Praxis und fordern, dass die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften eine Vorreiterrolle einnehmen sollen. Der Berliner Senat prüft derzeit, ob es Möglichkeiten gibt, das Verfahren zu erleichtern.