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Haus an Ehefrau überschreiben und Kosten sparen

Grundsätzlich fallen für Erbschaften und Schenkungen Steuern an. Bei Eheleuten gibt es allerdings Ausnahmen. Wenn Du ein Haus an Deine Ehefrau überschreibst und dabei Kosten vermeiden möchtest, erfährst Du hier ein paar Tipps.

Grundsätzlich fallen für Erbschaften und Schenkungen Steuern an. Bei Eheleuten gibt es allerdings Ausnahmen. Wenn Du ein Haus an Deine Ehefrau überschreibst und dabei Kosten vermeiden möchtest, erfährst Du hier ein paar Tipps.

Haus an Ehefrau überschreiben – entstehen immer Kosten für die Steuer?

Laut Erbrecht fällt die sogenannte Schenkungssteuer an, wenn Du ein Haus überschreibst. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Schenkung vorliegt. Das ist steuerrechtlich betrachtet dann der Fall, wenn die Schenkung zu einer Bereicherung des Beschenkten führt. Zivilrechtlich liegt eine Schenkung hingegen vor, wenn keine Gegenleistung erbracht werden muss. Bei der Schenkung eines Grundstücks oder eines Hauses entfällt die Schenkungssteuer demnach, wenn Schulden übernommen werden, die den Wert der Schenkung überschreiten.

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Bei Eheleuten liegt zudem eine Sonderregelung vor: Es entfällt die Schenkungssteuer für die Ehefrau beziehungsweise den Ehemann, wenn die Immobilie für mindestens zehn Jahre selbst bewohnt wird. Eine Regelung über den Wert oder die Größe der Immobilie gibt es nicht. Du kannst also als hinterbliebener Ehepartner steuerfrei in einer 500 Quadratmeter Villa leben, sofern Du dies für mindestens zehn Jahre machst.

Wenn Du das Haus an Deine Ehefrau überschreiben und Kosten für die Schenkungssteuer sparen möchtest, ist die Selbstnutzung die ideale Lösung.

Ein Haus an die Ehefrau zu überschreiben kann mit diesen Kosten verbunden sein

Erben müssen im Zweifelsfall allerdings nicht nur die Schenkungssteuer zahlen, wenn sie eine Immobilie erhalten. Möchtest Du das Haus an Deine Ehefrau überschreiben, können andere Kosten anfallen:

  • Bei einem Hauskauf zwischen Eheleuten entfällt für den erwerbende Ehepartner die Grunderwerbsteuer.
  • Kosten für den Notar, der den Schenkungsvertrag und die Überschreibung des Hauses notariell beglaubigen muss, fallen jedoch immer an. Anders als bei der Grunderwerbssteuer richten sich die Gebühren des Notars, die im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt sind, nach dem Immobilienwert. Es ist daher wichtig, dass der aktuelle Verkehrswert der Immobilie bei Erbschaft oder Schenkung ermittelt wird. Wenn Du das Haus an Deine Ehefrau überschreibst, fallen demnach Kosten für die Wertermittlung an.
  • Das Haus auf die Ehefrau zu überschreiben kann Kosten für die Spekulationssteuer verursachen, wenn zwischen dem Erwerb der Immobilie und der Übertragung weniger als zehn Jahre liegen. Beispiel: Du hast die Immobilie im Jahr 2001 erworben und möchtest sie im Jahr 2018 an Deine Frau übertragen, die sie ein Jahr später wieder veräußern wird. Die Spekulationssteuer fällt hier nicht an. Es spielt keine Rolle, wie viel Zeit zwischen der Übertragung und dem Verkauf vergangen ist. Einzig die Zeit zwischen Ersterwerb (in diesem Beispiel 2001) und Verkauf (hier 2019) ist relevant.
  • Sofern Du ein vermietetes Haus an Deine Ehefrau überschreibst, fallen Kosten für die Erbschaftssteuer an. Das heißt, die Immobilie ist aktuell vermietet und wird nicht von Deiner Frau bewohnt. Ist die Immobilie nicht Teil eines Betriebsvermögens, wird also zu Wohnzwecken vermietet, werden gemäß § 13c Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) nur 90 Prozent des Verkehrswertes für die Ermittlung der Erbschaftsteuer herangezogen. Die Zahlung der Erbschaftssteuer kann auf zehn Jahre gestundet werden, sofern die Zahlung nur durch Veräußerung der vermieteten Immobilie zu leisten wäre.

Fazit: Du kannst das Haus an Ehepartner überschreiben und Kosten vermeiden. Am „günstigsten“ kommt Deine Ehefrau oder Dein Ehemann davon, wenn die Immobilie für zehn Jahre selbst bewohnt wird. Dann fallen lediglich Kosten für den Notar und die Grundbuchübertragung beim Amtsgericht an. Diese Kosten können auch nicht umgangen werden. In jedem Fall raten wir, frühzeitig darüber nachzudenken, dass Haus an die Ehefrau zu überschreiben, um Kosten zu sparen. So kann der Freibetrag bei Schenkungen mitunter mehrmals ausgeschöpft werden und die Immobilie bleibt steuerfrei. Zudem kannst Du frühzeitig die Vermietung der Immobilie beenden, um die Erbschaftssteuer im Falle der Schenkung zu sparen.

Da Schenkungen und Erbschaften stets sehr individuell zu behandeln sind, kann Dir nur ein Fachanwalt für Erbrecht konkrete Auskunft über die Möglichkeiten der Schenkung und Steuerersparnis geben.