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Grunddienstbarkeit: Bedeutung und Auswirkungen

Bei der Ankaufsprüfung einer Immobilie steht auch das Grundbuch sehr hoch im Kurs. Nicht selten triffst Du hier jedoch auf Punkte, die Du als Laie vermutlich nicht genau erklären kannst. Darunter fällt unter anderem auch die Grunddienstbarkeit. Was es mit einer Grunddienstbarkeit auf sich hat und ob sie positiv oder negative Auswirkungen hat, erfährst Du bei uns.

Bei der Ankaufsprüfung einer Immobilie steht auch das Grundbuch sehr hoch im Kurs. Nicht selten triffst Du hier jedoch auf Punkte, die Du als Laie vermutlich nicht genau erklären kannst. Darunter fällt unter anderem auch die Grunddienstbarkeit. Was es mit einer Grunddienstbarkeit auf sich hat und ob sie positiv oder negative Auswirkungen hat, erfährst Du bei uns.

Was genau ist eine Grunddienstbarkeit?

Zunächst einmal widmen wir uns der Fragestellung, was genau eine Grunddienstbarkeit überhaupt ist. Eine Grunddienstbarkeit ist – wie der Name bereits erahnen lässt – ein Dienst, der innerhalb des Grundes bzw. auf dem Grund und Boden geleistet wird. Dabei gibt es in der Regel ein herrschendes und ein dienendes Grundstück. Der Paradefall einer Grunddienstbarkeit ist zum Beispiel das Wegerecht. Bei einem Grundstück, welches nur über ein anderes Grundstück erreichbar ist, ist ein Wegerecht einzutragen. Dieses Wegerecht wird bei beiden Grundstücken eingetragen – einmal als herrschender und einmal als dienender Vermerk. Die Grunddienstbarkeit wird in Abteilung II des Grundbuches (Rechte und Lasten) eingetragen.

Das Grundbuch ist in 5 verschiedene Teile aufgeteilt. Das Deckblatt gibt dabei an, in welcher Gemarkung und unter welcher Flur sich das Grundstück befindet. Das Bestandsverzeichnis deklariert die genaue Nutzung sowie die Größe des Grundstücks. In Abteilung I wird der Eigentümer bzw. die vorherigen Eigentümer benannt. Abteilung II zeigt die Rechte und Beschränkungen an, also beispielsweise ein Wegerecht oder aber ein Nießbrauchrecht. Der letzte Bestandteil des Grundbuches ist die Abteilung III. Hier werden die Grundpfandrechte, zum Beispiel Grundschulden, und Hypotheken eingetragen.

Die meisten Eintragungen in Abteilung II bleiben auch bei einem Eigentümerwechsel bestehen. Die Ausnahme dabei bilden persönliche Rechte. Darunter fallen beispielsweise das Nießbrauchrecht sowie das Wohnrecht. Diese Eintragungen können gelöscht werden, sofern dies mit dem Berechtigten abgeklärt wird. Lass eine solche Verabredung unbedingt im Notarvertrag aufnehmen, damit dies nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich fixiert wird.

Sind Grunddienstbarkeiten wertmindernd für Deine Immobilie?

Leitungsrechte oder Wegerechte beeinflussen Dein Grundstück nicht, da eine Leitung unterirdisch verläuft und entsprechend nur bei einem potenziellen Neubau zu beachten ist und Wegerechte auch keinen Einfluss auf den Wert haben. Ob nun eine Person mehr oder weniger über Dein Grundstück läuft, hat keinen Einfluss auf den Wert Deines Grundstücks.

Wie ist eine Grunddienstbarkeit aufgeteilt?

Grunddienstbarkeiten sind meist bereits seit Jahrzehnten vorhanden – nur in den wenigsten Fällen wird eine Grunddienstbarkeit in der aktuellen Zeit eingetragen. Dies liegt daran, dass das Leitungsnetz und Wegerechte bereits lange vergeben sind.

Die häufigsten Lasten, die eingetragen werden, sind Nießbrauchrechte und Wohnrechte. Da es sich dabei jedoch um persönliche Rechte und nicht um dingliche Rechte handelt, musst Du Dir bei einem etwaigen Kauf der Immobilie keine Gedanken darüber machen, sofern eine Einigung über die Streichung erfolgt ist. Schaue in solchen Fällen jedoch zusätzlich in die Notarurkunde, in welcher das Recht dingfest gemacht worden ist. Diese Abschrift kann Dir dabei helfen zu sondieren, ob das Recht ausgetragen werden wird oder ob dies bestehen bleibt.

Halte Deine Immobilien im Blick – mit Vermietet.de

Egal ob in Deinem Grundbuch eine Grunddienstbarkeit eingetragen ist oder nicht – der Vermieteralltag bleibt identisch. Dementsprechend solltest Du Dich auch dann mit der Immobilienverwaltung befassen, wenn Du eine Grunddienstbarkeit in Deinem Grundbuch stehen hast. Neben der Möglichkeit, eine vor Ort ansässige Immobilienverwaltung für die Verwaltung Deiner Immobilien zu beauftragen, kannst Du Dich auch auf Vermietet.de als hilfreiche Plattform verlassen.

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