Glossar

Nachbarschaftsrecht

Das Nachbarschaftsrecht bzw. Nachbarrecht regelt den Umgang zwischen den Inhabern benachbarter Grundstücke. Grundsätzlich gilt zunächst das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, um (rechtliche) Streitfälle zu verhindern. Bundesweite Vorgaben zum privaten Nachbarrecht finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 903-924 BGB), konkrete gesetzliche Grundlagen zum privaten oder öffentlichen Nachbarrecht unterscheiden sich allerdings je nach Bundesland und Gemeinde und werden in den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) und Nachbarrechtsgesetzen (NRG) der Länder spezifiziert (s. auch Nachbarrecht).