Glossar

Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG)

Das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) regelt die Vergütung und Entschädigung von Sachverständigen, ehrenamtlichen Richtern und Zeugen, die im Rahmen eines Rechtsstreits vom Gericht bestellt werden. Das JVEG führte das Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZuSEG) und das Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter zusammen. Es ist seit Juli 2004 in Kraft.

Ist beispielsweise eine Immobilie Streitobjekt in einem Erb- oder Scheidungsfall und muss hierfür ein Sachverständiger beauftragt werden, wird dieser nach den Vorgaben des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz entlohnt. Die Kosten für den Immobiliensachverständigen trägt in der Regel der Unterliegende im Rechtsstreit, wenn nicht anders vereinbart wird.