Glossar

Haschisch

Das Rauchen von Marihuana in der Wohnung ist kein Kündigungsgrund, allerdings ist die Aufbewahrung sowie der Anbau von Cannabis eine Straftat und kann damit eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. Andere Mieter, die durch Marihuana-Geruch in der Mietsache beeinträchtigt werden, können eine Mietminderung erwirken.