Glossar

Handstraußregelung

Die Handstraußregelung bildet die Rechtsgrundlage für das Pflücken von wild wachsenden Blumen, Kräutern oder Pilzen an Stellen, deren Betreten aus bestimmten (beispielsweise naturschutzrechtlichen) Gründen nicht gestattet ist. Laut der Handstraußregelung ist das Pflücken für den Eigenbedarf in geringen Mengen zulässig, auch das Sammeln von Brennholz für den Ofen ist in geringen Mengen gestattet. Das Sammeln von Holz oder anderen natürlich vorkommenden Gütern für den Verkauf ist nicht bzw. nur unter Einreichung einer Genehmigung erlaubt.