Glossar

Alleineigentum

Der Begriff „Alleineigentum“ definiert sich im Grund von selbst. Alleineigentum bedeutet, dass eine Person über eine Immobilie allein verfügt. Der Objektanspruch gehört lediglich dieser Person.

Der Besitzer kann mit der Immobilie so verfahren, wie es ihm beliebt und muss keine externe Meinung oder Vorgehensweise berücksichtigen. Allein der Besitzer kann entscheiden, was mit dem Objekt geschieht.

Falls mehrere Personen Anspruch auf das Objekt haben, verwandelt sich der Begriff „Alleineigentum“ in „Bruchteilseigentum“ oder „Gesamthandseigentum“.