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Gesamtschuldnerische Bürgschaft – Diese Punkte sind wichtig

Eine Bürgschaft verpflichtet grundsätzlich dazu, bei Zahlungsunfähigkeit für den Schuldner aufzukommen und eine Weiterführung bisheriger Verträge zu ermöglichen. Hierbei wird allerdings zwischen der gesamtschuldnerischen Bürgschaft und der selbstschuldnerischen Variante unterschieden. In diesem Beitrag erfährst Du, worauf es bei einer richtigen Einschätzung ankommt und was genau Du alles beachten solltest.

Eine Bürgschaft verpflichtet grundsätzlich dazu, bei Zahlungsunfähigkeit für den Schuldner aufzukommen und eine Weiterführung bisheriger Verträge zu ermöglichen. Hierbei wird allerdings zwischen der gesamtschuldnerischen Bürgschaft und der selbstschuldnerischen Variante unterschieden. In diesem Beitrag erfährst Du, worauf es bei einer richtigen Einschätzung ankommt und was genau Du alles beachten solltest.

Wer kommt für die gesamtschuldnerische Bürgschaft in Frage?

Jede geschäftsfähige und zahlungsfähige Person kann zum Bürgen werden. Nur bei grundlegenden Problemen bezüglich der Zahlungsfähigkeit oder Mängeln im Vertragsabschluss wird der Bürge von seiner Last befreit und kann sich aus dem aktiven Zahlungsverhältnis mit dem Schuldner lösen. Ein Aufbringen der entsprechenden Zinsen muss hierbei jederzeit gewährleistet sein, um die Forderungen entsprechend umsetzen zu können.

Die Abfassung der Bürgschaft muss hierbei jederzeit in schriftlicher Form stattfinden, um für die Entstehung eines verbindlichen und wirkenden Vertrags zu sorgen. Erst durch die Übergabe des Dokuments an den Gläubiger wird die Bürgschaft hierbei tatsächlich wirksam, sodass sich hohe Risiken vermeiden lassen. Die Bürgschaft zu widerrufen ist auf dieser Grundlage nur schwer möglich.

Der Vertrag einer gesamtschuldnerischen Bürgschaft

Um den geeigneten Vertrag für eine Bürgschaft zu erstellen, müssen alle Daten der beteiligten Personen vorhanden sein. Nur so kann die gesamtschuldnerische Bürgschaft tatsächlich rechtskräftig werden, um die zu sichernden Forderungen angemessen durchzusetzen. Zudem darf natürlich auch die Bezeichnung des Kreditvertrags nicht fehlen, die gemeinsam mit der gewählten Bürgschaftsform für eine genaue Umsetzungsvorschrift sorgt.

Buergschaft Gesamtschuldnerische

Die Besonderheit der gesamtschuldnerischen Bürgschaft liegt darin, dass gleich mehrere Personen zu Bürgen werden, ohne das eine Kenntnis untereinander vorliegen muss. Bezüglich der Kostenhöhe ist dies ein wahrer Vorteil, um die einzelnen Bürgen angemessen zu entlasten und das Zahlungsrisiko zu minimieren.

Ein Widerruf durch die selbstschuldnerische Bürgschaft

Nicht immer können die einzelnen Bürgen für die gesamtschuldnerische Bürgschaft aufkommen, sodass die wirtschaftlichen Risiken für den Einzelnen zu groß werden. Aus diesem Grund haften bei dieser Variante Schuldner und Bürge gemeinsam, um die Wirtschaftlichkeit des Bürgen angemessen zu schützen. Eine selbstschuldnerische Bürgschaft bei Miete und anderen laufenden Kosten bietet sich daher jederzeit an, um Kosten gemeinschaftlich zu tragen.

Bürgschaften für Miete oder gleich eine gesamtschuldnerische Bürgschaft beim Mietvertrag können für viele Schuldner eine gute Variante sein, um Schulden nachhaltig abzubauen. Für den Bürgen selbst entstehen bei der gesamtschuldnerischen Bürgschaft somit auch weniger Risiken, da sich die gesamte Zahlungslast auf mehrere Bürgen verteilt. Auch für den Schuldner selbst bietet eine gesamtschuldnerische Bürgschaft Vorteile, durch die eine Sicherheit nicht nur von einem einzelnen Bürgen abhängt. Eine gesamtschuldnerische Bürgschaft ist daher für jede Partei eine gute Wahl.