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Regelungen zum Feuermelder in der Mietwohnung

Seit dem Jahr 2000 haben die deutschen Bundesländer nach und nach gesetzliche Vorschriften zur Installation von Rauchwarnmeldern die Landesbauordnungen aufgenommen. Dort sind die Anwendungsnorm DIN 14676 sowie die Gerätenorm DIN EN 14604 als verbindlich vorgeschrieben. Wir haben für Dich die wichtigsten Antworten auf Deine Fragen zum Feuermelder in der Mietwohnung zusammengestellt.

Seit dem Jahr 2000 haben die deutschen Bundesländer nach und nach gesetzliche Vorschriften zur Installation von Rauchwarnmeldern die Landesbauordnungen aufgenommen. Dort sind die Anwendungsnorm DIN 14676 sowie die Gerätenorm DIN EN 14604 als verbindlich vorgeschrieben. Wir haben für Dich die wichtigsten Antworten auf Deine Fragen zum Feuermelder in der Mietwohnung zusammengestellt.

Wo müssen Feuermelder angebracht werden?

In Deutschland ist in den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer festgelegt, wo die Feuermelder in der Wohnung angebracht werden müssen. Technische Einzelheiten regelt die DIN-Norm 14676. In folgenden Räumen muss ein Feuermelder angebracht werden:

  • Flure, wenn es sich um einen Fluchtweg handelt
  • Schlaf- und Kinderzimmer, denn die größte Gefahr droht bei einem Brand im Schlaf

Küche und Bad können ausgenommen werden, da durch Wasserdampf häufige Fehlalarme die Regel wären. Grundsätzlich sollte der Feuermelder in der Wohnung an der höchsten Stelle angebracht werden.

Ob darüber hinaus auch Feuermelder im gesamten Haus installiert werden, ist eine Kostenfrage. Wir empfehlen jedenfalls einen Feuermelder in jedem Stockwerk einzubauen.

Wer installiert den Feuermelder in der Mietwohnung?

Meist kümmert sich die private Hausverwaltung um die Installation der Feuermelder. Der Mieter muss den Einbau des Feuermelders in der Wohnung dulden. Dies hat der Bundesgerichtshof am 17.06.2015 entschieden.

Da ohnehin ein kurzer Termin in den Mieträumen erforderlich ist, kann entsprechend dem Mietrecht die Heizung mit überprüft und so der Aufwand für die Wohnungsverwaltung wie auch den Mieter möglichst gering gehalten werden.

Wer übernimmt beim Feuermelder Kosten für Wartung und Einbau?

Zunächst muss der Mieter nur den Einbau des Feuermelders dulden. Außer in Mecklenburg-Vorpommern muss in allen anderen Bundesländern der Vermieter den Feuermelder in der Wohnung anbringen und bezahlen. Die Kosten können aber nach §§ 554 Abs. 2, 559 BGB wegen der Erhöhung des Wohnwertes aufgrund zusätzlicher Sicherheit auf den Mieter anteilig umgelegt werden. Die jährliche Kaltmiete kann um max. 11% der Anschaffungskosten der Feuermelder für die Mietwohnung erhöht werden.

Auch wenn die meisten Feuermelder keine aufwendige Wartung benötigen, können hierfür anfallende Kosten als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.

Die meisten Mieter werden sich beim Einbau eines Feuermelders in ihrer Mietwohnung kooperativ verhalten. Eine professionelle Installation dauert für eine durchschnittliche Wohnung weniger als 20 Minuten. Die Umlage der Anschaffungskosten macht im Regelfall eine monatliche Erhöhung der Miete um knapp einen Euro erforderlich. Vermietet.de hat ein Musterschreiben erstellt, mit dem Du Deine Mieter auf die Installationspflicht des Feuermelders in der Mietwohnung hinweisen und sie zur Duldung des Einbaus bewegen können.