Über 500.000 Vermieter nutzen unsere Lösung!

Alle Infos zur Energieeffizienzklasse für ein Haus von A+ bis H

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) gibt Standards für die Energieeffizienz von Neubauten und Sanierungen von Altbauten vor. Hierzu sind Energieklassen für ein Haus definiert. Was die Energieeffizienzklasse für ein Haus bedeutet, was diese aussagt und was Du bei der Beauftragung des Energieausweises beachten solltest.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) gibt Standards für die Energieeffizienz von Neubauten und Sanierungen von Altbauten vor. Hierzu sind Energieklassen für ein Haus definiert. Was die Energieeffizienzklasse für ein Haus bedeutet, was diese aussagt und was Du bei der Beauftragung des Energieausweises beachten solltest.

Energieeffizienzklassen für Gebäude – Hintergrund

Neubauten, Bestandsimmobilien, Altbauten, Denkmalschutzhäuser: Je nach Baujahr und baulichem Zustand unterscheiden sich die Gebäude – und deren Energieeffizienz. Konkret bedeutet die Energieeffizienz für ein Haus: weniger Energieeinsatz für das gleiche Energieergebnis.
Diese Energieeffizienz zu verbessern, ist Ziel der Energieeinsparverordnung (EnEV), welche Teil der deutschen und europäischen Umweltpolitik ist. Hierzu hat die EnEV Standards und Höchstwerte definiert, die sowohl bei einem Neubau als auch bei der Sanierung von Bestandsimmobilien eingehalten werden müssen. Je nach Gebäudealter oder anderer Besonderheiten wie Denkmalschutz gelten Sonderregelungen.

Glühbirne

Hinweis: Einen Nachweis für die Einhaltung der Grenzwerte liefert der Energieausweis. Die Vorlage des Energieausweises ist bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung gesetzliche Pflicht.

Das Gesetz hat für sämtliche Bauteile einen sogenannten U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) definiert. Die Vorgaben sind für jede Sanierung, sofern diese die Bagatellgrenze von zehn Prozent pro Bauteil nicht überschreitet, einzuhalten. Ausgenommen sind Gebäude unter Denkmalschutz, obwohl diese mitunter eine sehr schlechte Energieeffizienzklasse für das Haus haben. Der Grund: Die Regelungen der EnEV unterliegen den Bestimmungen des Denkmalschutzes – so definiert es § 24 EnEV.

Von A+ bis H – eine Energieeffizienzklasse für jedes Haus

Damit Kauf- und Mietinteressenten Häuser und Wohnungen – in Bezug auf ihre Energieeffizienz – besser vergleichen und damit den Energieverbrauch einschätzen können, hat die EnEV verschiedene Energieeffizienzklassen eingeführt. Diese werden auf dem Energieausweis in einer Farbskala mit den Buchstaben A bis H in alphabetischer Reihenfolge dargestellt. Das bedeutet, die Energieeffizienzklasse A für ein Haus ist besser als die Energieeffizienzklasse H. Bei besonders niedrigem Energieverbrauch erhält das Haus die Energieeffizienzklasse A+.

Neben der Energieeffizienzklasse für das Haus beinhaltet der Energieausweis den Endenergiebedarf/-verbrauch und den Primärenergiebedarf/-verbrauch in Kilowattstunde pro Quadratmeter (pro Jahr). Durch die Einheit kWh/m² ist der Vergleich unterschiedlicher Gebäude mit unterschiedlicher Größe möglich.

  • Energieeffizienzklasse A+ mit weniger als 30 kWh/m² entspricht einem Passivhaus oder einem KfW-Effizienzhaus 40.
  • Energieeffizienzklasse A mit 30 bis 50 kWh/m² entspricht einem Niedrigstenergiehaus, einem 3-Liter-Haus oder einem KfW-Effizienzhaus 55.
  • Energieeffizienzklasse B mit 50 bis 75 kWh/m² entspricht einem Niedrigenergiehaus sowie den meisten Neubauten, die den EnEV-Anforderungen entsprechen.
  • Energieeffizienzklasse C mit 75 bis 100 kWh/m² sollte die Mindest-Energieeffizienzklasse für ein Haus sein, das heute errichtet wird. Es entspricht dem KfW-Effizienzhaus 100.
  • Energieeffizienzklasse D für ein Haus mit 100 bis 130 kWh/m² Energieverbrauch.
  • Energieeffizienzklasse E mit 130 bis 160 kWh/m² für ältere Gebäude mit energetischem Standard nach der 2. Wärmeschutzverordnung (1982).
  • Energieeffizienzklasse F mit 160 bis 200 kWh/m² gilt für ältere Gebäude.
  • Energieeffizienzklasse G für ein Haus mit 200 bis 250 kWh/m². Meist ältere Gebäude mit energetischem Standard nach der 1. Wärmeschutzverordnung (1977).
  • Energieeffizienzklasse H ab 250 kWh/m² für ältere, nicht sanierte oder schlecht gedämmte Häuser. Häufig gilt diese Energieeffizienzklasse für ein Haus unter Denkmalschutz.

Energieausweis – Energieeffizienzklassen für ein Haus sind nicht einheitlich

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den bedarfsorientierten und den verbrauchsorientierten. Je nach Gebäudeart schreibt die EnEV vor, welcher Energieausweis vorliegen muss. Das ergibt sich mitunter aus der Berechnungsgrundlage der Energieausweise.

  • Der Energieverbrauchsausweis zeigt anhand der Verbrauchswerte der letzten drei Jahre auf, wie hoch der Energieverbrauch ist.
  • Der Energiebedarfsausweis ermittelt anhand baulicher Aspekte wie der Gebäudehülle und Heiztechnik den Energiebedarf, um das Gebäude unter durchschnittlichen klimatischen Bedingungen zu erwärmen.

Ein Vergleich der beiden Ausweise ist schwierig. In der Regel liegt der Endenergiewert eines Vergleichsausweises 25 Prozent unter dem des Bedarfsausweises. Das führt dazu, dass die unterschiedlichen Energieausweise auch eine andere Energieeffizienzklasse für ein Haus vergeben. Wer dennoch vergleichen möchte, sollte die Energieeffizienzklasse für das Haus im Verbrauchsausweis eine Stufe niedriger einordnen und die Effizienzklasse für das Haus im Bedarfsausweis eine Stufe höher.

haus energieeffizienzklasse

Beispiel: Handelt es sich laut Vergleichsausweis um ein Energieeffizienzklasse C Haus, wäre es nach Bedarfsausweis ein Energieeffizienzklasse B Haus.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis – das benötigst Du

Wenn Du die Energieeffizienzklasse für Dein Haus berechnen lässt, musst Du wissen, welche Art von Energieausweis Du benötigst:

  • Der Bedarfsausweis ist für alle Neubauten, da keine Verbrauchswerte vorliegen, und für unsanierte Wohngebäude mit maximal vier Wohneinheiten, die nicht den Wärmschutzstandards von 1977 entsprechen.
  • Für alle übrigen Gebäude gilt die Wahlfreiheit beim Energieausweis.

Die Kosten für einen Verbrauchsausweis liegen bei rund 50 Euro, für einen Bedarfsausweis bei 300 bis 500 Euro, je nach Anzahl der Wohneinheiten.

Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel günstiger als ein Bedarfsausweis, weil die Berechnung weniger aufwendig ist. Dafür beinhaltet dieser jedoch in der Regel keine Aussagen über effiziente Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, welche die Energieeffizienz verbessern.

Überlege also gründlich, welchen Energieausweis Du anforderst. Angesichts der unterschiedlichen Einstufung könnte ein Bedarfsausweis mit „höherer“ Energieeffizienzklasse das Haus bei einem Verkauf attraktiver machen.

Achtung: Von kostenlosen Energieausweisen oder Billigangeboten ist abzuraten, da diese oftmals nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen für Energieausweise entsprechen. Hältst Du diese als Verkäufer oder Vermieter nicht ein, begehst Du eine Ordnungswidrigkeit, bei der ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro droht.

Unsere Empfehlung: Wenn Du zum Beispiel ein Energieeffizienzklasse F Haus besitzt und dieses vermieten, verpachten oder verkaufen möchtest, ergibt ein Bedarfsausweis Sinn, da er auch Modernisierungsvorschläge beinhaltet. Der Sachverständige ermittelt passende Maßnahmen, um die Energieeffizienzklasse des Hauses zu verbessern.