Corona hat die Welt zum Stillstand gebracht. Vorerst. Für wie lange, weiß noch keiner so genau. Doch was bedeutet die aktuelle Krise für die Digitalisierung und vor allem für Sie als Vermieter?
Ausgangsbeschränkungen und Kontaktsperre gelten bundesweit
Um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen, hat die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen herausgegeben. Neben den deutschlandweiten Ausgangsbeschränkungen ist eine Kontaktsperre aktiv. Durch diese sollen Menschenansammlungen vermieden werden. Konkret bedeutet das, dass man nur noch zu zweit – oder als Familienverbund – sowie mit einem triftigen Grund nach draußen gehen darf.
Auswirkungen der Krise auf den Vermieteralltag
Viele Vermieter fragen sich nun, was Sie dürfen und was Sie sogar tun müssen. Zum einen sind Besichtigungen nicht mehr so einfach möglich. Zum anderen können Ihre Mieter mitunter die Miete nicht mehr begleichen, weil sie aufgrund der Krise finanzielle Einbußen erfahren. Wir klären Sie auf, was noch erlaubt ist und was Sie tun sollten.
Kontaktsperre und die Wahrnehmung von Besichtigungsterminen
Auch wenn die Welt still steht. Einige Dingen müssen dennoch weiterlaufen. Sie als Vermieter sind auf Ihre Einnahmen angewiesen. Leerstehende Wohnungen verursachen Kosten und sollten schnellstmöglich wieder belegt werden. Was also tun, wenn aktuell Besichtigungstermine wahrgenommen werden sollen?
Hinweis: Wir empfehlen Ihnen, sich vorab zu informieren, wie die genauen Regelungen Ihres Bundeslandes sind.
Grundsätzlich ist das Durchführen von Einzelbesichtigungen nach wie vor möglich, sofern diese eine Erforderlichkeit beinhaltet. Achten Sie unbedingt auf den Gesundheitszustand aller anwesenden Personen und halten Sie die empfohlenen Hygienestandards sowie Schutzmaßnahmen ein. Hierzu zählt unter anderem, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern, besser zwei Metern, eingehalten wird. Lassen Sie Innentüren geöffnet und desinfizieren Sie Kontaktflächen und -griffe.
Digitale Lösung: Videobesichtigungen und digitale Unterschrift
Um die sozialen Kontakte auf ein Minimum zu halten, empfehlen wir Ihnen die digitale Alternative von Video-Besichtigungen. So muss nur eine Person vor Ort sein und die anderen haben kein zusätzliches Risiko einer Ansteckung, wenn sie sich auf den Weg zur Immobilie begeben.
Zudem können Verträge mittlerweile digital unterschrieben werden. Dadurch vermeiden Sie abermals unnötigen Kontakt und halten trotzdem Ihre wirtschaftliche Tätigkeit am Laufen.
Mietausfall und Ihre Rechte als Vermieter
Ihre Mieter sind in der jetzigen Corona-Krise nach wie vor verpflichtet, die Miete zu bezahlen. Sollten sie dies dennoch nicht tun können, ist es Ihnen als Vermieter verboten, eine Kündigung wegen Zahlungsausfall auszusprechen.
Der Beschluss der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat am 27. März 2020 ein Paket gegen die Folgen der Corona-Krise beschlossen und auf den Weg gebracht. Nach diesem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie“ dürfen Sie Mietern aufgrund von Zahlungsrückständen, die auf Einkommensausfällen in Folge der Corona-Pandemie entstanden sind, nicht kündigen. Die Einkommensausfälle müssen zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 eingetreten sein. Für den Ausgleich der Mietschulden gilt hierbei eine Frist bis zum 30. Juni 2022. Das heißt, bis dahin haben Ihre Mieter Zeit, eventuelle Mietausfälle in Folge der Corona-Krise zu begleichen.
Handlungsempfehlung und Hilfe für Vermieter
Falls Sie Mieter haben, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, legen Sie diesen idealerweise einen Antrag auf staatliches Wohngeld ans Herz. Aktuell wird außerdem die Vermögensprüfung und die Miethöhenprüfung bei Anträge auf Hartz IV für ein halbes Jahr ausgesetzt. Zudem soll es für Familien mit Einkommenseinbrüchen einfacher sein, einen Kinderzuschlag vom Staat zu bekommen. Für Vermieter bedeutet dies, dass der Staat mitunter die Mietzahlungen vorerst übernimmt.
Hinweis: In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, mit Ihren Mietern offen zu kommunizieren und gemeinsam Lösungen zu finden.
Sollten Sie dennoch Mietausfälle verbuchen müssen und können dadurch Ihre Darlehen nicht mehr bedienen, haben auch Sie als Vermieter ein Recht auf staatliche Unterstützung. So sind im Corona-Paket der Bundesregierung hierfür ebenfalls Hilfsmaßnahmen vorgesehen.
Fragen über Fragen
Sie als Vermieter haben sicherlich noch viel mehr Fragen zur aktuellen Situation. Wir werden Sie weiterhin mit Informationen versorgen und Ihnen die aktuelle Lage und die Auswirkungen auf unsere Branche näher bringen.
Natürlich unterstützen wir Sie weiterhin tatkräftig bei Ihren Anliegen. Im Portal finden Sie zahlreiche digitale Möglichkeiten, durch die Sie unnötige Kontakte vermeiden. Sie können zum Beispiel Ihre Immobilien inserieren, zahlreiche Dienstleistungen per Computer oder Smartphone buchen und Mietverträge digital unterschreiben lassen.
Aufschwung für die Digitalisierung?
Es war schon vor Corona so, aber nimmt durch die Krise zu: das Leben in der digitalen Welt. Viele Prozesse werden heutzutage digital abgebildet – nicht nur in der Immobilienbranche. Durch die aktuelle Situation verstärkt sich dieser Prozess der Digitalisierung – weil es eben gerade nicht anders geht.
Meetings wurden immer wieder vor Ort wahrgenommen, weil es Bedenken bezüglich der IT-Sicherheit gab. Geschäftliche Reisen wurden als Pflicht angesehen. Die Kundenbetreuung nur online kann doch auch nicht funktionieren?
Doch die Corona-Pandemie zeigt uns: Wir können doch alles digital. Fast jedes Meeting wird in dieser Zeit per Videokonferenz abgehalten. Ämter sind nun doch auch gut per E-Mail zu erreichen und können ihre Dienstleistungen teilweise digital anbieten.
Das war alles innerhalb kürzester Zeit möglich, ohne monatelange Einarbeitung oder einem Zusammenbruch der Produktivität. Sicherlich, nicht alles kann und sollte digital ablaufen. Aber eines ist sicher: Die Corona-Krise hat einen Umschwung in Gang gesetzt – im Leben, im Arbeitsalltag und in den Köpfen der Menschen.