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Außerordentliche Kündigung des Mietvertrags

Die außerordentliche Kündigung des Mietvertrags ist neben der ordentlichen Kündigung eine Möglichkeit das Mietverhältnis zu beenden. Bei solch einer fristlosen Kündigung müssen allerdings driftige Gründe vorliegen, damit Sie als Vermieter Ihren Mieter aus dem Mietobjekt bekommen.

Die außerordentliche Kündigung des Mietvertrags ist neben der ordentlichen Kündigung eine Möglichkeit das Mietverhältnis zu beenden. Bei solch einer fristlosen Kündigung müssen allerdings driftige Gründe vorliegen, damit Sie als Vermieter Ihren Mieter aus dem Mietobjekt bekommen.

Gründe für die außerordentliche Kündigung des Mietvertrags

Steigen wir zuerst in die Gründe einer außerordentlichen Kündigung der Wohnung ein. Sie können Ihren Mieter nicht einfach grundlos kündigen und schon gar nicht fristlos oder außerordentlich. Im Gegensatz zu einer ordentlichen Kündigung müssen Sie gute Argumente haben, damit die Kündigung rechtlich anerkannt wird. Einer der Gründe wäre zum Beispiel eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrags bei Zahlungsverzug. Es gibt aber noch weitere Gründe:

Kündigung wegen Störung des Hausfriedens: Hierunter zählen alle Dinge, die zur Last für andere Mieter werden, darunter auch Beleidigungen und Angriffe.

Kündigung wegen vertragswidrigem Gebrauch: Auch wenn illegale Geschäfte abgewickelt werden oder die Wohnung des Öfteren untervermietet wird, kann man eine außerordentliche Kündigung der Wohnung durchführen.

Außerordentliche Kündigung des Mietvertrags bei Zahlungsverzug: Sobald der Mieter mit zwei Mieten in den Verzug kommt, ist das einer der Gründe für eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrags.

Hinsichtlich Ablauf und Form der Kündigung müssen Sie als Vermieter an einiges denken. Darüber klären wir im nächsten Abschnitt auf.

Ablauf einer außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags

Sie als Vermieter sollten immer zuerst versuchen, die Sache ohne eine außerordentliche Kündigung der Wohnung zu klären – selbst wenn Sie eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrags bei Zahlungsverzug erwirken wollen.

  • Eine Abmahnung muss vor der Kündigung erfolgen und sollte am besten schriftlich geschehen.
  • Ändert oder unterlässt der Mieter nicht sein Verhalten, können Sie eine fristlose Kündigung aussprechen. Diese muss ebenfalls schriftlich erfolgen.
  • Beachten Sie, dass es für eine fristlose Kündigung wichtige Gründe geben muss, damit diese wirksam ist. Diese Gründe müssen Sie in der Kündigung explizit benennen.
  • Wenn Sie die Kündigung einreichen, sollten Sie auch gleichzeitig eine Räumungsklage abgeben, wenn abzusehen ist, dass der Mieter nicht direkt ausziehen wird.
  • Die außerordentliche Kündigung des Mietvertrags und die Räumungsklage wird sich anschließend ein Richter ansehen und den Fall prüfen.
  • Danach wird ein Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung beauftragt.
  • Sollten die Gründe einer außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags nicht ausreichen, haben Sie wahrscheinlich einen Formfehler begangen oder der Mieter genießt besondere Rechte. Zu diesen Rechten kommen wir nun.

    Wann ist die außerordentliche Kündigung des Mietvertrags nichtig?

    Sie sollten bei einer außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags unbedingt rechtliche Fallstricke vermeiden. Formfehler passieren schnell, gerade wenn man Laie ist. Da wir wissen, wie schwierig es manchmal ist, rechtsgültige Schreiben zu verfassen, bieten wir Ihnen innerhalb unseres Portals rechtssichere Vorlagen an. Melden Sie sich dazu einfach bei Vermietet.de an und legen Sie Ihre vermieteten Objekte an. Anschließend können Sie Ihre gewünschten Musterschreiben erwerben.

    Es gibt zudem andere Härtefälle, bei denen eine Kündigung nichtig und das Gericht zugunsten des Mieters entscheiden wird. Darunter zählen folgende Gründe:

    • Schwangerschaft
    • drohende Obdachlosigkeit
    • hohes Alter
    • sehr lange Wohndauer
    • Behinderung oder eine andere schwere Erkrankung

    Sie sehen, dass es viele Ausnahmen, Fristen und Gründe gibt, damit eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrags bei Zahlungsverzug oder anderen Gründen wirksam wird. Wir stehen Ihnen gerne als kompetenter Partner bei der Immobilienverwaltung zur Seite. Melden Sie sich einfach bei unserem Tool für Vermieter an und schon sind wir für Sie da.

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