Betriebskosten für die Wohnung als Vorauszahlung oder pauschal abrechnen?

Die letzte Nebenkostenabrechnung hat dir wieder jeden Nerv geraubt und Du fragst dich, wie Du dir die nächste Abrechnung erleichtern kannst? Durch Vereinbarung einer Betriebskostenpauschale bist Du nicht zur jährlichen Abrechnung verpflichtet. Ob dir das Vorteile bringt? Wir klären auf!

Die letzte Nebenkostenabrechnung hat dir wieder jeden Nerv geraubt und Du fragst dich, wie Du dir die nächste Abrechnung erleichtern kannst? Durch Vereinbarung einer Betriebskostenpauschale bist Du nicht zur jährlichen Abrechnung verpflichtet. Ob dir das Vorteile bringt? Wir klären auf!

Betriebskosten für die Wohnung abrechnen: Aus 2 Optionen kannst Du wählen!

Als Vermieter kannst Du die Betriebskosten der Wohnung nach vertraglicher Einigung auf den Mieter umlegen. Entweder Du vereinbarst mit ihm eine Betriebskostenpauschale oder eine Vorauszahlung der Nebenkosten. Entscheidest Du dich für die zweite Option bist Du gesetzlich verpflichtet, jährlich die tatsächlich angefallenen Nebenkosten mit den jeweiligen Vorauszahlungen deines Mieters zu verrechnen. Mit der Betriebskostenpauschale fällt diese Pflicht weg. Aber: Das hat nicht nur Vorteile für dich als Vermieter!

Vor- und Nachteile der Betriebskostenpauschale

Ganz klar, mit der Betriebskostenpauschale sparst Du dir Jahr um Jahr viel Arbeit, Mühe und – ganz ehrlich auch – Stress mit der Nebenkostenabrechnung. Während andere Vermieter Kostenpunkte auflisten, Umlageschlüssel anwenden und herumrechnen, hast Du Zeit für andere (schönere) Dinge. 

Hast Du die Betriebskosten für die Wohnung (und Garten) nicht exakt genug berechnet, kann dir diese Option finanzielle Nachteile bringen. Denn:

Mit der Zahlung der Betriebskostenpauschale sind alle Forderungen im Rahmen der Betriebskosten abgegolten. 

Der Mieter hat kein Recht auf die Rückzahlung zu viel gezahlter Nebenkosten. Er muss dir aber auch keine Betriebskosten für die Wohnung erstatten, wenn die Betriebskostenpauschale zu niedrig war.

Betriebskosten für die Wohnung müssen wirtschaftlich sein

Wenn Du dich für die Betriebskostenpauschale entscheidest, kannst Du nicht einfach einen Betrag x definieren. Der Pauschalbetrag muss wirtschaftlich kalkuliert werden. Das ist nicht nur im Interesse des Mieters, sondern selbstverständlich auch in deinem Sinne. Ist die Betriebskostenpauschale zu niedrig, zahlst Du das Geld aus eigener Tasche. Die Kalkulation ist in der Praxis aber oftmals schwierig, sodass die Betriebskostenpauschale nur von wenigen Vermietern angewandt wird – beispielsweise bei kurzfristigen Mietverträgen für Studenten. 

Bei der Formulierung im Mietvertrag musst Du – ebenso wie bei der Vorauszahlung – genau benennen, welche Nebenkosten mit der Betriebskostenpauschale abgegolten sind und welche ggf. nach Verbrauch (z. B. Heizkosten) abgerechnet werden. Achte darauf, dass du unmissverständlich formulierst. Eine Formulierung mit “Pauschale” und “jährlich abrechnen” oder ähnliches ist unwirksam – und du musst am Ende doch eine jährliche Abrechnung erstellen. 

Ist die pauschale Abrechnung der Betriebskosten für die Wohnung doch nicht ideal für dich? Vermietet.de bietet dir ein Tool, mit dem Du die jährliche Nebenkostenabrechnung einfach, zügig und unkompliziert erstellen kannst – ohne, dass Du daran verzweifeln musst. So hast Du auch trotz der jährlichen Nebenkostenabrechnung Zeit für die schöneren Dinge des Lebens!