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Wohnungsgesuche – als Vermieter richtig inserieren

Wir von Vermietet.de möchten Ihnen als Vermieter Ihre täglichen Aufgaben so gut wie möglich erleichtern. Wenn Sie aktuell auf der Suche nach passenden Mietern sind, ist dieser Artikel genau richtig. Lesen Sie alles zu optimalen Wohnungsgesuchen und was Sie beachten sollten.

Wir von Vermietet.de möchten Ihnen als Vermieter Ihre täglichen Aufgaben so gut wie möglich erleichtern. Wenn Sie aktuell auf der Suche nach passenden Mietern sind, ist dieser Artikel genau richtig. Lesen Sie alles zu optimalen Wohnungsgesuchen und was Sie beachten sollten.

Wohnungsgesuche richtig inserieren

Sofern der aktuelle Bewohner keinen Nachmieter vorschlägt oder Sie bereits einen neuen Mieter gefunden haben, müssen Sie sich auf die Mietersuche begeben. Üblicherweise erfolgt diese mit einem Inserat in Immobilienplattformen, Zeitungen oder gar als Aushang an öffentlichen Plätzen. Die Wahl fällt in der Regel auf Immobilienplattformen im Internet, da die Wohnungsgesuche schnell und unkompliziert veröffentlicht werden können und einen breiten Nachfragerkreis tangieren.

Pflichtangaben für Wohnungsinserate

Ungeachtet des Mediums, das Sie für die Mietersuche nutzen: Bei Wohnungsgesuchen müssen Sie die gesetzlich erforderlichen Angaben aus dem Energieausweis in dem Inserat erwähnen. Als Vermieter sind Sie auch dann verantwortlich für die korrekten Angaben, wenn Sie die Wohnungsgesuche von einem Maklerbüro übernehmen lassen – es sei denn, dieses handelt schuldhaft.

Achtung: Suchen Sie eigenständig nach einem Mieter, sollten Sie im Inserat angeben, dass die Wohnungssuche ohne Provision ist. Wenn Sie direkt angeben, dass keine Maklercourtage zu zahlen ist, können Sie bei der Wohnungssuche zeitaufwendige Nachfragen reduzieren und sich viel Aufwand ersparen.

Die Pflichtangaben für Wohnungsgesuche sind gemäß § 16a Abs. 2 Energieeinsparverordnung (EnEV):

  • Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis),
    der Wert des Endenergiebedarfs / Endenergieverbrauchs, der im Energieausweis angegeben ist,
  • das im Energieausweis genannte Baujahr des Gebäudes,
  • die Energieeffizienzklasse,
  • der im Energieausweis genannte wesentliche Energieträger für die Heizungsanlage.

Im Übrigen gilt: Die Angaben zum Energieausweis sind auch dann verpflichtend, wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen und ein Kaufgesuch aufgeben möchten.

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Optionale Angaben in Wohnungsgesuchen

Theoretisch müssen Sie keine weiteren Angaben zur Wohnung machen, praktisch findet sich aber dann auch vermutlich kein Mieter. In der Regel sollten Wohnungsgesuche daher wenigstens diese Angaben enthalten:

  • Größe der Mietwohnung, Lage (ungefähr), Baujahr des Gebäudes,
  • Anzahl der Zimmer und Ausstattung der Wohnung (z. B. Einbauküche, Balkon, Badewanne),
  • Mietbeginn / Mietdauer,
  • Mietpreis (Kaltmiete zzgl. Nebenkosten),
  • Mietkaution (Art und Höhe)

Wir von Vermietet.de empfehlen, die Informationen in einen ansprechenden, aber kurzen Text zu verpacken und nicht nur aufzulisten. Geben Sie auch an, wenn Besonderheiten zu berücksichtigen sind – zum Beispiel, dass Sie keine Personen auf Wohnungssuche ohne Schufa-Einwilligung einladen.