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Wohnung vermieten und einfach verwalten

Wie einfach ist es eigentlich eine Eigentumswohnung zu vermieten? Was musst Du als Vermieter für einen Aufwand betreiben, um eine Wohnung zu vermieten? Musst Du Steuern für die Vermietung zahlen? Diese Fragen klären wir in diesem Artikel und informieren darüber hinaus, wie einfach die Verwaltung sein kann.

Wie einfach ist es eigentlich eine Eigentumswohnung zu vermieten? Was musst Du als Vermieter für einen Aufwand betreiben, um eine Wohnung zu vermieten? Musst Du Steuern für die Vermietung zahlen? Diese Fragen klären wir in diesem Artikel und informieren darüber hinaus, wie einfach die Verwaltung sein kann.

Wohnung vermieten – Vermieter bist Du mit allen Rechten & Pflichten

Es ist schön, eine (zusätzliche) Einnahmequelle durch die Vermietung von Immobilien zu erhalten oder damit gar die private Altersvorsorge aufstocken zu können. Grundsätzlich raten wir aber dazu, sich im Vorfeld bewusst zu machen, dass Du mit allen Rechten und Pflichten Vermieter bist. Du hast folglich nicht nur das Recht auf eine monatliche Mietzahlung, sondern gleichfalls die Pflicht, dem Miete zahlenden Mieter eine ordnungsgemäße Wohnung zu vermieten.

Du willst Deine Wohnung vermieten? Diese Checkliste hilft Dir!

Voraussetzung für die Vermietung einer Wohnung ist, dass diese in einem ordnungsgemäßen Zustand ist. Führe eventuelle Sanierungsarbeiten fachgerecht und zügig durch, um die Wohnung möglichst schnell vermieten zu können und Leerstandszeiten zu reduzieren. Der Mietpreis definiert sich an den Eigenschaften des Objekts sowie dem jeweiligen lokalen Mietspiegel. Je nach Region gilt es mitunter die Mietpreisbremse zu berücksichtigen.

Unsere nachfolgende Checkliste hilft Dir, die weiteren Schritte zu organisieren und vorzunehmen:

1. Einer der einfachsten und schnellsten Wege eine Wohnung zu vermieten, ist eine Anzeige in Online-Portalen. Wichtig ist es, dass Du hierfür ein ansprechendes Exposé gestaltest, welches alle erforderlichen Informationen enthält. Die Pflichtangabe zum Energieausweis darf hierbei nicht vergessen werden. Um den Vermietungsprozess zu beschleunigen, kannst Du in der Anzeige zusätzliche Angaben zu den gewünschten Bewerbungsunterlagen wie einer aktuellen Meldebescheinigung oder einer Selbstauskunft machen, die Mietinteressenten zur Besichtigung mitbringen sollten.

2. Im nächsten Schritt gilt es, die Anfragen zu bearbeiten und Besichtigungen mit den Mietinteressenten zu organisieren. Bei einer hohen Anzahl an Anfragen ist es ratsam, einige Besichtigungstermine für mehrere Interessenten anzubieten. Dadurch reduzierst Du Deinen Aufwand und sparst Zeit bei der Suche nach einem neuen Mieter.

3. Wenn Du die Wohnung langfristig vermieten willst, ist ein gutes Mietverhältnis mit einem solventen Mieter die Grundvoraussetzung. Die Zahlungsfähigkeit des Mietinteressenten prüfst Du idealerweise mithilfe einer Selbstauskunft sowie einer Bonitätsprüfung. Mache dies in jedem Fall, bevor Du die Wohnung vermietest. Bestehen noch Unklarheiten, lade den Bewerber zu einem zweiten Termin ein. In einem persönlichen Gespräch lassen sich diese aus dem Weg räumen.

4. Hast Du eine Entscheidung getroffen, setze einen Mietvertrag mit dem Mieter auf. Nach der Vertragsunterzeichnung und der Überlassung der vereinbarten Kaution vereinbare die Wohnungsübergabe. Wir empfehlen Dir, bereits vor dem Termin der Wohnungsübergabe die Räume zu besichtigen und nach möglichen Mängeln zu schauen. Diese sind beim offiziellen Termin im Übergabeprotokoll möglichst detailliert aufzunehmen. Mit der anschließenden Schlüsselübergabe kann der Mieter dann einziehen.

Wohnung vermieten – was bei der Versteuerung zu beachten ist

Zunächst bist Du als Vermieter einer Immobilie grundsätzlich zur Abgabe von Steuern verpflichtet und müssen die dadurch generierten Einnahmen aus der Vermietung in der Steuererklärung angeben. Hier gilt es die Anlage V zu Vermietung und Verpachtung auszufüllen und einzureichen. Ob und in welcher Höhe Steuern anfallen, hängt vom Einzelfall ab.

Glühbirne

Hinweis: Der steuerliche Grundfreibetrag lag im Jahr 2018 bei 9.000 Euro und liegt im aktuellen Jahr 2019 bei 9.169 Euro.

wohnung zu vermieten privat

Sofern Du nicht nur eine Wohnung vermietest, musst Du die Mieteinnahmen aller Mietobjekte, abzüglich der Werbungskosten und Abschreibungen in Deiner Steuererklärung angeben.

Wohnung vermieten mit Hausverwaltung?

Wir von Vermietet.de wissen, es mit einigem Aufwand verbunden ist, wenn Du eine Wohnung vermietest, weswegen sich viele Vermieter Unterstützung bei einigen Aufgaben holen. Für die Mietersuche kannst Du einen Makler einschalten. Ebenso kannst Du die Verwaltung und Vermietung selbst auslagern. Eine Hausverwaltung übernimmt die verschiedenen Aufgaben rund um die Vermietung und kümmert sich je nach Vertrag ebenso um die Betriebskostenabrechnung, die Kontrolle der Mieteinnahmen, das Forderungsmanagement und die Neuvermietung.

Ob die Beauftragung einer Hausverwaltung lohnenswert ist, entscheidest am Ende Du als Vermieter. Beachte jedoch, dass Du die Kosten für die Hausverwaltung nicht auf den Mieter umlegen darfst. Je nach Region und Anzahl der Mieteinheiten kostet die externe Hausverwaltung rund 17 bis 20 Euro pro Wohnung und Monat.

Neben Hausverwaltungen gibt es clevere Softwarelösungen wie Vermietet.de, mit denen Dir das Vermieterleben deutlich erleichtert wird. Wir bieten Dir im Portal vielfältigen Möglichkeiten und Produkte an, um Dich bei der Verwaltung Deiner Objekte zu unterstützen.

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