Renovierungskosten absetzen: Die wichtigsten Infos für Vermieter

Nach dem Mieterwechsel ist eine Renovierung erforderlich oder geplant? Als Vermieter kannst Du die Renovierungskosten steuerlich absetzen. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wie Du welche Renovierungskosten absetzt, beantwortet dieser Artikel.

Nach dem Mieterwechsel ist eine Renovierung erforderlich oder geplant? Als Vermieter kannst Du die Renovierungskosten steuerlich absetzen. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wie Du welche Renovierungskosten absetzt, beantwortet dieser Artikel.

Renovierungskosten absetzen – Voraussetzungen

Im Gegensatz zu Privatpersonen kannst Du als Vermieter die Kosten, welche Dir aus der Generierung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung entstehen, steuerlich absetzen. Somit kannst Du den geldlichen Aufwand für eine Renovierung Deiner Mietwohnung von der Steuer absetzen. Voraussetzung hierfür ist, dass

  • Du eine klare Einkünfteerzielungsabsicht hast – also Dich bemühst, die Wohnung zu vermieten,
  • die Mieteinnahmen pro Jahr mehr als 410 Euro betragen und
  • Du eine Steuererklärung mit der Anlage V für „Vermietung und Verpachtung“ beim Finanzamt abgibst.

Unterschreiten die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung die Grenze von 410 Euro, abzüglich der Werbungskosten und des Härteausgleichsbetrags, sind die Mieteinnahmen steuerfrei. In diesem Fall können Vermieter jedoch auch keine Renovierungskosten absetzen.

Hinweis: Bezüglich der Vermietungsabsicht ist es tatsächlich egal, ob Du nach dem Auszug Deines Mieters bereits einen neuen Mieter gefunden hast oder nicht. Nach aktueller Rechtsprechung können Renovierungskosten auch dann geltend gemacht werden, wenn die Immobilie aktuell nicht vermietet ist, die Absicht der Vermietung aber grundsätzlich weiterhin besteht.

 

Renovierungskosten richtig absetzen – Werbungs- oder Anschaffungskosten?

 

Achtung: Gemäß § 255 Abs. 1 S. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) zählen bauliche und sanierungsbedingte Erhaltungs- und Renovierungsmaßnahmen innerhalb der ersten drei Jahre nach Anschaffung der Immobilie zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten. Vorausgesetzt der Gesamtaufwand liegt über 15 Prozent des Gebäudewertes. Jene Kosten können nicht wie üblich als Werbungskosten sofort abgesetzt werden, sondern müssen als Abschreibung für Abnutzung (AfA) berücksichtigt werden.

Renovierungskosten werden als Werbungskosten, also direkt im Jahr der Entstehung, von den Mieteinnahmen steuermindernd abgezogen. Als Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten bezeichnet der Gesetzgeber alle Kosten, die für den Bau oder Erwerb der Immobilie entstanden sind. Diese Posten kannst Du jedoch nicht wie Renovierungskosten direkt absetzen, sondern schreibst diesen über die Jahre der Nutzungsdauer ab.

Welche Kosten akzeptiert das Finanzamt?

Damit das Finanzamt Renovierungskosten bei einer Vermietung akzeptiert, müssen diese im Rahmen der Erhaltung der Mietsache entstanden sein. Der sogenannte Erhaltungsaufwand umfasst sowohl die Instandhaltung als auch die Instandsetzung. Renovierungskosten kannst Du absetzen, wenn diese für die Renovierung bereits vorhandenen Gebäudeteilen, Einrichtungen oder Anlagen entstanden sind. Wenn Gegenstände, Verwendungs- und Nutzungsmöglichkeiten, die Substanz oder anderes an der Immobilie ersetzt oder modernisiert werden, ohne dass in diesem Zusammenhang die Funktion verändert wird, gilt dies folglich als Erhaltungsaufwand. Hierzu gehört beispielsweise der Austausch von Fenstern, Heizanlagen, messtechnischen Geräte zum Ablesen von Energie- und Wasserverbrauchsständen sowie verschiedene Renovierungsarbeiten innerhalb einer Wohnung. Dies kannst Du dann als Renovierungskosten absetzen.

 

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Diese Renovierungskosten kannst Du nicht absetzen

Erbringst Du einige der Renovierungsarbeiten in Eigenregie, kannst Du nur die Materialkosten als Renovierungskosten absetzen – nicht Deine Arbeitsleistung. Solltest Du selbst einen Teil der Immobilie bewohnen, darfst Du nur die anteiligen Renovierungskosten in der Steuer angeben.

 

Finanzierungsmöglichkeiten für die Renovierung

Normale Gebrauchsspuren durch die tägliche Nutzung oder aufgrund des langjährigen Verschleiß, der Austausch einer Heizanlage oder eine Wärmedämmung: Renovierungen nach dem Mieterwechsel können sehr unterschiedlich ausfallen. Mitunter ergibt sich sogar die Chance, im Rahmen der Renovierung wertsteigernde Modernisierungen durchzuführen, um anschließend die Miete erhöhen zu können.

Während kleinere Renovierungen mühelos aus Rücklagen bezahlt werden können, braucht es für größere Bauvorhaben häufig eine passende Finanzierung. Selbst wenn Du die Renovierungskosten absetzen kannst, ist es zunächst eine größere Investition, die Du tätigen musst. Banken bieten hierzu sogenannte zweckgebundene Renovierungskredite an. Die Darlehen dürfen dementsprechend lediglich für Renovierungen genutzt werden. Zudem gibt es spezielle Fördermittel für die Sanierung von Wohnimmobilien von der KfW – etwa für die energetische Sanierung oder Beseitigung von Barrieren im Wohnumfeld.

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