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Photovoltaik bei Denkmalschutz? Das ist möglich!

Für viele Investoren und Vermieter stellt sich die Frage, ob Photovoltaik trotz Denkmalschutz möglich ist und welche Faktoren es bei einer funktionalen Umsetzung zu beachten gilt. In diesem Beitrag verraten wir Dir daher, worauf es bei Solaranlagen beim Denkmalschutz ankommt und wie ein überzeugender Antrag aufgebaut sein muss.

Für viele Investoren und Vermieter stellt sich die Frage, ob Photovoltaik trotz Denkmalschutz möglich ist und welche Faktoren es bei einer funktionalen Umsetzung zu beachten gilt. In diesem Beitrag verraten wir Dir daher, worauf es bei Solaranlagen beim Denkmalschutz ankommt und wie ein überzeugender Antrag aufgebaut sein muss.

Einzelentscheidungen zu Photovoltaik beim Denkmalschutz

Eine einheitliche Regelung für den Umgang mit Photovoltaik beim Denkmalschutz gibt es bisher nicht. Aus diesem Grund muss jeder Fall denkmalschutzrechtlich genehmigt werden, damit Solaranlagen beim Denkmalschutz auf dem Dach platziert werden dürfen. Trotz fehlender Kriterien haben sich auf Grundlage der bisherigen Entscheidungen mehrere Aspekte herauskristallisiert, die Dir bei der Genehmigung helfen.

  • Das häufigste Argument gegen Photovoltaikanlagen beim Denkmalschutz ist die Beeinträchtigung des Bauwerks. Dazu werden die Eigenheiten der Anlage geprüft, sodass diese funktional und äußerlich zum Denkmal passt.
  • Zudem prüft der Denkmalschutz, ob die Photovoltaikanlage auf dem Dach geeignet ist, um eine Beschädigung der geschützten Immobilie auch langfristig verhindern zu können.

Die entscheidenden Kriterien für Photovoltaik beim Denkmalschutz

Neben der Belastung des Denkmals steht bei Entscheidungen zu Photovoltaik beim Denkmalschutz die Umwelt im Zentrum. Natürliche Ressourcen gilt es hierbei zu schonen, weshalb bei der Prüfung ebenso auf die Nachhaltigkeit Deiner Systeme geachtet wird. Bezüglich der Planung mit Photovoltaik beim Denkmalschutz haben sich folgende Aspekte ergeben:

  • Kleinere Anlagen werden häufiger genehmigt.
  • Die Anlage sollte von außen möglichst wenig einsehbar sein.
  • Farbe und Struktur sollte an das Dach angepasst werden.
  • Die Charakteristik des Denkmals gilt es zu schützen.
solaranlage denkmalschutz

Erfolgreicher Antrag beim KfW Denkmalschutz

Die Bewahrung des Denkmals steht bei jeder Entscheidung zu Photovoltaik beim Denkmalschutz im Mittelpunkt. Damit Du Dein denkmalgeschütztes Gebäude durch eine derartige Anlage ergänzen kannst, muss ein Antrag gestellt werden. Durch einen vorherigen Immobilienkauf lassen sich hierbei viele Steuern sparen, wobei Du ebenfalls die Ausgaben für Photovoltaik beim Denkmalschutz steuerlich absetzen kannst.

Der Antrag für Photovoltaik beim Denkmalschutz bei der KfW besteht in der Regel aus einem formlosen Anschreiben sowie der exakten Dokumentation des Vorhabens. Auch eine Planung samt Fotografien des Denkmals sowie der Anlage gehören zum Antrag, sodass sich aus diesen Faktoren eine Ertragssimulation erstellen lässt. Sollten all diese Faktoren erfüllt sein, steht einer Solaranlage trotz Denkmalschutz nichts im Weg, sodass Du Deine Immobilie baulich anpassen darfst.