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Gibt es einen Freibetrag für Mieteinnahmen?

Das deutsche Steuerrecht ist sehr komplex und ausgedehnt – vor allem in Bezug auf Immobilien und die Anlage V. Deshalb stellt sich häufig die Frage, ob es einen Freibetrag für Mieteinnahmen gibt. Ob dies der Fall ist, erfährst Du im nachfolgenden Beitrag!

Das deutsche Steuerrecht ist sehr komplex und ausgedehnt – vor allem in Bezug auf Immobilien und die Anlage V. Deshalb stellt sich häufig die Frage, ob es einen Freibetrag für Mieteinnahmen gibt. Ob dies der Fall ist, erfährst Du im nachfolgenden Beitrag!

Die Anlage V – Freibetrag ja oder nein?

Wenn Du bereits Eigentümer einer Immobilie bist, dann wirst Du sicherlich wissen, dass Erträge aus Vermietung und Verpachtung in der Anlage V aufgeführt werden. Im deutschen Steuerrecht gibt es keinen expliziten Freibetrag für Mieteinnahmen. Zu beachten ist hier jedoch, dass jeder Steuerzahler einen allgemeinen Steuerfreibetrag hat. Dieser liegt bei rund 9.400 Euro (Stand März 2021) und ist auf das gesamte zu versteuernde Einkommen zu verteilen. Hast Du also bereits Lohneinnahmen aus einer beruflichen Tätigkeit und erzielst gleichzeitig Mieteinnahmen, so ist es sehr unwahrscheinlich, dass Du unterhalb der Freigrenze von rund 9.400 Euro bleibst. Dementsprechend profitierst Du zwar anteilig vom allgemeingültigen Steuerfreibetrag, aber nicht explizit im Hinblick auf Mieteinnahmen. Der Freibetrag lässt sich zwar theoretisch prozentual auf Deine unterschiedlichen Einnahmen aufteilen, dieses Unterfangen ist jedoch mit immensem Aufwand verbunden. Deshalb kannst Du für Dich mitnehmen, dass es keinen Freibetrag für Mieteinnahmen im deutschen Steuerrecht gibt.

Reduziere die zu versteuernden Mieteinnahmen mit Werbungskosten

Um dennoch so wenig wie möglich an Steuern zahlen zu müssen, empfiehlt es sich, möglichst viele Werbungskosten anzugeben. Welche Werbungskosten Du bei Deiner vermieteten oder verpachteten Immobilie genau angeben kannst, findest Du im entsprechenden Artikel von Vermietet.de. Dein zu versteuerndes Einkommen sinkt dadurch und dementsprechend musst Du auch weniger Steuern abführen. Grundsteuer ist zum Beispiel auch von der Steuer absetzbar. Weitere Tipps zu steuerlichen Ersparnissen bei Hausverwaltungskosten erhältst Du hier.

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Halte Deine Finanzen im Blick

Um einen genauen Überblick über die Finanzen Deiner Immobilien zu behalten, empfiehlt es sich, die Einnahmen und Ausgaben automatisiert zu überwachen. Vermietet.de bietet Dir einen solchen Service und unterstützt Dich bei der Finanzplanung Deiner Immobilien. Egal ob Mieteingangsüberwachung oder Tracking von Ausgaben – mit unserer Hilfe hast Du alle Daten zusammengefasst und auf einem Blick parat. Auch in Sachen Betriebskostenabrechnung und Verwaltung stehen wir Dir mit Rat und Tat zur Seite. Probiere es noch heute aus und teste Vermietet.de – profitiere von Deinem Immobilienverwalter!