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Alles Wissenswerte zur Mietbürgschaft

Zu Beginn eines Mietverhältnisses besteht bei einer Mietbürgschaft die Möglichkeit, eine Bürgschaftsurkunde als Alternative zu einem festen Kautionsbetrag zu hinterlassen. Der Vermieter soll so vor Schäden geschützt werden, die durch eine fehlende Zahlungsbereitschaft entstehen. Aber wie genau funktioniert das Konzept der Mietbürgschaft? In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige in Kürze.

Zu Beginn eines Mietverhältnisses besteht bei einer Mietbürgschaft die Möglichkeit, eine Bürgschaftsurkunde als Alternative zu einem festen Kautionsbetrag zu hinterlassen. Der Vermieter soll so vor Schäden geschützt werden, die durch eine fehlende Zahlungsbereitschaft entstehen. Aber wie genau funktioniert das Konzept der Mietbürgschaft? In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige in Kürze.

Wie genau funktioniert eine Mietbürgschaft?

Häufig ist das notwendige Geld für eine Kautionszahlung durch den potenziellen Mieter nicht aufzubringen. Eine Mietbürgschaft soll den finanziellen Einsatz in dieser Hinsicht ersetzen, um dem Mieter seine Freiheiten zu lassen. Gleichzeitig wird dem Vermieter hier eine gewisse Sicherheit garantiert. Durch die Bürgschaft für Wohnungen entsteht somit eine direkte Verpflichtung gegenüber dem Gläubiger, sodass der Bürge im Ernstfall für den finanziellen Ersatz aufkommt.

Bei einer Mietbürgschaft wird grundsätzlich zwischen der Privat-, Bank- und Kautionsbürgschaft unterschieden, sodass Sie die gewünschte Variante wählen können:

  • Bei der Privatbürgschaft verpflichten sich beispielsweise Verwandte oder Elternteile, um die Sicherheit für Schäden darzustellen.
  • Beim Bankaval, häufig für gewerbliche Zwecke genutzt, kommt die Bank für die Bürgschaft auf.
  • Bei der Kautionsbürgschaft wird eine Versicherung abgeschlossen, für welche eine jährliche Gebühr statt des vollen Kautionsbetrages fällig wird.

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Hinweis

Eine solche Versicherung erscheint auf den ersten Blick attraktiver als das Bezahlen der vollen Kaution. Bedenken Sie allerdings, dass Sie die Gebühren für eine solche Versicherung nicht erstattet bekommen. Währenddessen bekommen Sie eine Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses und beim Nichtvorhandensein von Schäden oder Mietrückständen komplett zurück.

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Die Voraussetzungen einer Mietbürgschaft für Wohnungen

Um als privater Bürge die Verantwortung innerhalb einer Mietbürgschaft für ein Haus oder eine Wohnung übernehmen zu dürfen, ist eine gewisse Sicherheit erforderlich. Eine weitere Risikoquelle wäre für den Vermieter nicht förderlich, weshalb es für eine Mietbürgschaft bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen gibt. Hierzu gehören unter anderem die Volljährigkeit sowie ein fester Wohnsitz in Deutschland.

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Zudem muss der Verantwortliche für die Bürgschaft zur Miete über eine finanzielle Sicherheit verfügen, um die notwendigen Zahlungen tragen zu können. Hierfür ist ein zusätzlicher Einkommensnachweis erforderlich. Aber was ist ein Einkommensnachweis überhaupt?

Ein derartiger Nachweis überprüft, ob der private Bürge oder das bürgende Unternehmen zu einer Zahlung fähig wären. Dies erfolgt im Kontext einer Bonitätsprüfung des Unternehmens, um die Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Anwärters zu untersuchen. Auch eine Schufa-Auskunft ist für Vermieter eine gewisse Sicherheit, die zu einer Zustimmung bei der Mietbürgschaft bei Immobilien führen kann.

Wann greift eine Mietbürgschaft?

Wenn ein Schadensfall eintritt, greift die Mietbürgschaft. Um einem solchen Schadensfall handelt es sich, wenn der Vermieter am Ende des Mietverhältnisses aufgrund von Mietrückständen, nicht gezahlten Nebenkosten oder vom Mieter verursachte Schäden auf die Sicherheit zurückgreifen muss.

Liegt eine solche Situation vor, müssen Sie als Vermieter den Bürgen informieren. Dabei gibt es zwei Fälle:

  • Bei einer Bürgschaft auf erste Anforderung handelt es sich, wenn der Vermieter seine Forderung an den Bürgen stellt und sofort ausgezahlt wird. Der Bürge fordert wiederum das Geld vom Mieter zurück. Die Rechtmäßigkeit der Forderungen des Vermieters spielt im Übrigen keine Rolle. Bei einem Einwand seitens des Mieters muss das Gericht eingeschaltet werden.
  • Bei einer Bürgschaft ohne erste Anforderung werden die Forderungen des Vermieters vor der Auszahlung durch den Bürgen auf Rechtmäßigkeit überprüft. Hier kann der Mieter mit einer Frist von 14 Tagen Einspruch erheben. Nach der Prüfung kann dann das Geld an den Vermieter ausgezahlt werden.

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Über uns

Vermietet.de ist die innovative Verwaltungsplattform für private Immobilienbesitzer und Hausverwaltungen in Deutschland. Durch eine Vielzahl hilfreicher Funktionen bietet die Software einen gesamtheitlichen Überblick über Ihre Immobilien. Dies umfasst unter anderem die automatische Kontrolle der Mieteingänge inkl. der Erstellung von Zahlungserinnerungen und Mahnungen, die Erfassung von der Einnahmen und Ausgaben, die Erstellung von Nebenkostenabrechnungen und die Bewertung Ihrer Objekte.

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