Über 500.000 Vermieter nutzen unsere Lösung!

Grundstück mit Vermietet.de verkaufen – einfach & kostenlos

Sie planen den Verkauf eines Grundstücks? Um dabei Zeit, Mühe und Kosten zu reduzieren, empfehlen wir Ihnen unsere clevere und intuitive Plattform. Unser Tool hilft mit praktischen Features das Grundstück bestmöglich zu verkaufen.

Sie planen den Verkauf eines Grundstücks? Um dabei Zeit, Mühe und Kosten zu reduzieren, empfehlen wir Ihnen unsere clevere und intuitive Plattform. Unser Tool hilft mit praktischen Features das Grundstück bestmöglich zu verkaufen.

Vermietet.de unterstützt Immobilienbesitzer in allen Phasen

Ob Sie ein Grundstück verkaufen, ein Haus kaufen oder mehrere Wohneinheiten vermieten: Wir von Vermietet.de wissen, dass die Immobilienverwaltung in Eigenregie zwar viel Geld spart, aber dafür nicht immer einfach ist. Als Immobilienbesitzer und Vermieter müssen Sie eine Vielzahl an rechtlichen Dingen beachten, Aufgaben erledigen sowie Pflichten einhalten. Aus diesem Grund geben wir Ihnen ein einfach zu bedienendes Tool an die Hand, mit dem Sie sämtliche Aufgaben unkompliziert erledigen.

Grundstück mit Vermietet.de verkaufen: So bereiten Sie den Verkauf vor

Wenn Sie ein Grundstück verkaufen, suchen Sie idealerweise zuerst alle notwendigen Unterlagen zusammen. Das sind unter anderem

  • Grundbuchauszüge als Besitznachweis,
  • ein Grundriss,
  • der Lageplan und Bebauungsplan,
  • ein aktueller Energieausweis,
  • Unterlagen über Sanierungen und Modernisierungen sowie
  • den aktuellen Grundsteuerbescheid.

Haben Sie alle Unterlagen objektbezogen in unserer Software hochgeladen, müssen Sie nicht lange suchen. Vermietet.de bündelt alle Unterlagen, Dokumente und Verträge für Immobilien und Grundstücke. Fehlt Ihnen der Grundriss oder Lageplan, können Sie ihn mit wenigen Klicks in unserem Shop beauftragen.

Grundstück verkaufen: Vorgehensweise mit Vermietet.de

Sie möchten ein Grundstück verkaufen und Kosten sparen? Mit Vermietet.de benötigen Sie keinen Immobilienmakler. Selbst bei einem der wichtigsten Faktoren bei Grundstücksverkäufen hilft Vermietet.de: der Preisfindung. Über unsere Software können Sie online eine Marktwerteinschätzung anfordern. Innerhalb weniger Minuten erhalten Sie einen realistischen Marktwert für das Grundstück, das Sie verkaufen möchten, und können diesen für das Immobilieninserat als Angebotspreis verwenden.

Beachten Sie dabei: Unser Partner Sprengnetter kann nur dann einen realistischen Marktwert im Vergleichsverfahren ermitteln, wenn die Angaben zum Objekt, zur Lage, zum Zustand und zur Ausstattung möglichst detailliert sind. Dank intuitiver Menüführung klicken Sie sich einfach durch das Formular und ergänzen die Angaben.

Exposé mit einem Klick erstellen

Im nächsten Schritt erstellen Sie ein Exposé für die Immobilienanzeige. Im Idealfall haben Sie bereits alle relevanten Informationen zu dem Verkaufsobjekt auf Vermietet.de hinterlegt. Dann können Sie jetzt mit wenigen Klicks darauf zugreifen. Wählen Sie das Grundstück, das Sie verkaufen möchten und prüfen Sie noch einmal alle Objektangaben. Anschließend klicken Sie auf „Exposé erstellen“ und erhalten ein ansprechendes Exposé als Pdf-Datei – optional auch als Word-Datei.

Sie haben die Option, das Exposé direkt auf eine der größten deutschen Immobilienplattformen hochzuladen und dort eine Immobilienanzeige zu erstellen. Vergessen Sie nicht, die Pflichtangaben zum Energieausweis gemäß § 16a Energieeinsparverordnung (EnEV).

Grundstück verkaufen und Steuern sparen

Wenn Sie Ihr Grundstück verkaufen, sollten die Kosten, welche Sie nicht eingeplant haben, dennoch bedenken. Hierzu zählt unter anderem die Spekulationssteuer. Jene Steuer fällt für den Gewinn an, wenn Sie innerhalb der Zehnjahresfrist Ihr Grundstück verkaufen. Als Stichtag gilt das Datum des Kaufvertrags, den Sie im besten Fall bei Vermietet.de gespeichert haben und jetzt direkt einsehen können.

Sind zehn Jahre nach dem Erwerb vergangen, können Sie das Grundstück steuerfrei verkaufen. Andernfalls kommt es darauf an, ob Sie die Immobilie selbst bewohnt haben:

  • Wurde die Immobilie die gesamte Zeit von Ihnen bewohnt, kann sie auch vor Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei verkauft werden.
  • Wurde die Immobilie mindestens im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorherigen selbst bewohnt, kann sie ebenfalls steuerfrei verkauft werden.

Sie möchten trotz Spekulationssteuer das Grundstück verkaufen? Vom späteren Verkaufspreis sind diverse Kosten wie die ursprünglichen Anschaffungskosten, Kaufnebenkosten und Abschreibungen abzuziehen. Der berechnete Gewinn wird dann mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Sie haben nicht alle Kosten im Kopf? Unter „Ausgaben“ und „Kapitalanlage“ finden Sie sämtliche Zahlen zu Abschreibungen, Fremdkapital und Investitionen, die Sie zum Objekt bei Vermietet.de hinterlegt haben.

grundstück-verkaufen-kosten

Geerbtes Grundstück verkaufen: Was ist, wenn…

Wenn Sie ein Grundstück verkaufen, liegt unter Umständen ein Sonderfall vor. Was es hierbei zu beachten gilt, verraten wir Ihnen im Folgenden.

…Sie als Erbengemeinschaft verkaufen?

Planen Sie als Erbengemeinschaft den Haus- oder Grundstücksverkauf, ist es dies nach § 2040 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) lediglich gemeinschaftlich möglich. Als Erbengemeinschaft können Sie das Grundstück verkaufen, ohne dass dies an einen Dritten übergeben wird. Einvernehmlich kann auch ein Erbe der Gemeinschaft das Grundstück erwerben und die anderen Erben auszahlen.

…einer aus der Erbengemeinschaft nicht verkaufen will?

Die Erbengemeinschaft möchte ein Haus verkaufen, einer will aber nicht? Ein Verkauf mit Mehrheitsbeschluss ist laut Rechtsprechung nur dann möglich, wenn sich der Verkauf nicht erheblich auf den Nachlass auswirkt. In der Praxis dürfte es allerdings selten vorkommen, dass der Verkauf keine Veränderungen für die Erbengemeinschaft bringt.

…Sie Ihren Erbanteil verkaufen möchten?

Einigt sich die Erbengemeinschaft nicht, haben Sie als verkaufswilliger Erbe die Möglichkeit der Teilungsversteigerung. Nach § 2033 BGB dürfen Sie über Ihren Erbteil selbst verfügen und können somit den Erbanteil verkaufen. Hierzu müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht stellen, Ihren Teil des Grundstücks verkaufen zu wollen. Nach dem Verkauf Ihres Erbanteils, werden Sie als Erbe aus dem Grundbuch ausgetragen und der neue Eigentümer als Miteigentümer eingetragen.