Glossar

Zahlungsaufforderung

Die Zahlungsaufforderung bezeichnet einen Brief oder eine E-Mail, die den Empfänger auffordert, eine offene Zahlung zu begleichen. Sie wird synonym auch als Mahnung oder Zahlungserinnerung bezeichnet. Seit der Schuldrechtsreform im Jahr 2002 sind Unternehmen nicht mehr verpflichtet, nach der Rechnung eine Zahlungserinnerung und, sofern der Gläubiger noch immer nicht gezahlt hat, eine zahlungspflichtige Mahnung (mit Mahngebühren) zu schicken. Wer eine Rechnung mit einer Zahlungsfrist verschickt, setzt den Empfänger automatisch nach Ablauf der Frist in Verzug. Aber auch bei Entgeltforderungen ohne Zahlungsfrist kommt der Empfänger 30 Tage nach Rechnungsdatum automatisch in Verzug. Das Schreiben einer Zahlungsaufforderung oder Mahnung ist theoretisch nicht notwendig, jedoch geläufig, um kostenintensive Mahn- und Gerichtsverfahren zu verhindern.