Glossar

Ordoliberalismus

Ordoliberalimus beschreibt ein Konzept für eine Marktwirtschaft, in der ein vom Staat geschaffener Ordnungsrahmen den Wettbewerb der Wirtschaftsakteure sowie die Freiheit der Bürger innerhalb des ökonomischen Marktes regelt und gewährleistet. Die Theorie des Ordoliberalimus wurde Anfang des 20. Jahrhunderts von der sogenannten Freiburger Schule der Nationalökonomie an der Universität von Freiburg entwickelt. Federführend waren Ökonomen wie Walter Eucken und Franz Böhm sowie Juristen und Wirtschaftswissenschaftler.

Klassische Ökonomie als Ausgangspunkt für Ordoliberalimus

Theoretischer Ausgangpunkt für die Überlegungen zum Ordoliberalismus ist die klassische Nationalökonomie (auch klassische Ökonomie genannt), die bis zum frühen Ende des 19. Jahrhunderts vorherrschte. Als „Vater der klassischen Nationalökonomie“ gilt der schottische Philosoph Adam Smith, dessen Theorie der „unsichtbaren Hand“ bis heute Bestandteil vieler ökonomischer Überlegungen ist. Die Grundidee von Smiths ist die Annahme, dass sich eine optimale Produktionsmenge und -qualität sowie eine gerechte Verteilung innerhalb des Marktes ergibt, wenn dieser selbstregulierend arbeitet und alle Akteure ihr eigenes Wohl verfolgen.

Als sich, aufbauend auf der klassischen Nationalökonomie, nicht nur monopolartige Strukturen und Klassengesellschaften bildeten, sondern auch Arbeiterbewegungen entstanden und schlussendlich 1929 die Weltwirtschaftskrise eintrat, entwickelte die Freiburger Schule ihre Gedanken über einen stärker regulierten Markt.

Das Prinzip des Ordoliberalismus

Walter Eucken und seine Kollegen entwickelten Ordnungsprinzipien als politisch gesetzte Rahmenordnung, die als Grundlage für die Wirtschaft dienen, aber nicht in die eigentlichen Wirtschaftsprozesse eingreifen sollten. Innerhalb der Prinzipien sollten die Akteure also weiterhin frei und marktwirtschaftlich agieren dürfen. Zu den Prinzipien zählten für Eucken unter anderem ein stabiles Währungssystem, der freie Zugang zu Märkten und die Vertragsfreiheit. Die Ordnungsprinzipien wurden von weiteren Regulierungen ergänzt – etwa dem Kartellverbot, der Einfuhr eines progressiven Einkommensteuersatzes und der Festsetzung von Mindestlöhnen. Der Ordoliberalimus gilt heute als eine der Grundlagen der sozialen Marktwirtschaft.