Die Nachfrist, in der Regel im Mietvertrag vereinbart, räumt dem Mieter eine Frist zur Beseitigung von möglichen Mängeln im Rahmen des Auszuges ein. Erst wenn die Nachfrist seitens des Mieters nicht eingehalten wurde und Mängel nach Ablauf weiterhin bestehen, hat der Vermieter das Recht Schadenersatzansprüche.
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