Glossar

Insolvenz des Vermieters

Meldet ein Vermieter Insolvenz an, werden die Mietzahlungen der Mieter zunächst an den Insolvenzverwalter gezahlt. Dieser tritt an die Position des Vermieters oder veräußert die Immobilie. Bei letzterem Fall darf der neue Eigentümer nur dann (fristgerecht) den Mietern kündigen, wenn ein berechtigtes Interesse gemäß § 573 BGB an der Beendigung der Mietverhältnisse besteht. Bei Insolvenz des Vermieters haben Mieter das Recht auf die vollständige Auszahlung der Kaution, sofern der Vermieter in der Vergangenheit diese rechtskonform, also getrennt vom persönlichen Vermögen, aufbewahrt hat. An die Stelle des insolventen Vermieters tritt der Insolvenzverwalter. Dementsprechend reiht sich der Mieter in die Reihe der anderen Insolvenzgläubiger ein, wenn die Kaution nicht ordnungsgemäß hinterlegt wurde.