Die Eigenheimrente, auch Wohn-Riester, wurde mit dem Eigenheimrentengesetz (EigRentG) beschlossen. Dabei wird die Eigennutzung von Wohneigentum in die Förderung der Altersvorsorgezulage miteinbezogen. Die steuerlichen Vorteile sind zusammen mit anderen zulagefähigen Formen der Altersvorsorge, darunter auch die klassische Riester-Rente, in Abschnitt XI. des Einkommenssteuergesetzes (EStG) geregelt.
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