Glossar

Dachgeschosswohnung (Vermietung)

Bei der Vermietung von Dachgeschosswohnungen treten in der Mietpraxis regelmäßig Probleme auf. Zum einen müssen Vermieter bzw. Bauherren beim Ausbau der Dachgeschosswohnung auf Tritt-, Schall-, Brandschutzvorgaben und andere Bestimmungen wie etwa zur Wärmedämmung achten. Ferner ist immer eine Baugenehmigung einzuholen. Zum anderen erschweren die Schrägen der Dachkonstruktion die Berechnung der Wohnfläche. Nach der Wohnflächenverordnung werden Dachschrägen mit einer Höhe von unter 1 Meter nicht berücksichtigt, zwischen 1 und 1,99 Meter mit 50 % und ab 2 Meter mit 100 % berücksichtigt. Stützpfeiler sowie Schornsteine und andere Flächen ab 0,1 Quadratmeter sind aus der Wohnfläche herauszurechnen. Weicht die vertraglich festgehaltene Wohnfläche der Dachgeschosswohnung mehr als 10 % von der realen Wohnfläche ab, darf der Mieter die Miete mindern.